Typ-2-Diabetes

Nationale VersorgungsLeitlinie (NVL) Typ-2-Diabetes – Version 3

Die NVL Typ-2-Diabetes wird modular überarbeitet. Die aktuelle Version ist Teil eines späteren Gesamtdokumentes, weitere Themen werden im Rahmen der nächsten Versionen bearbeitet und veröffentlicht.

Publiziert: 15. Mai 2023
Gültig bis: 15. Mai 2028

Diabetes

Dokumente der Version 3:


NVL Typ-2-Diabetes (2023): Was ist wichtig? Was ist neu?

Das Wichtigste der aktuellen Version im Überblick.

Patient*innen und Ärzt*innen sollen gemeinsam Therapieziele formulieren, die realistisch sind und bestmöglich zu der Lebenssituation und den Bedürfnissen der/des Betroffenen passen. Die verständliche Aufklärung und Abwägung der Vor- und Nachteile einzelner Therapieoptionen ist ein wichtiger Schritt in der partizipativen Entscheidungsfindung.

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Erreichen Patient*innen die vereinbarten Ziele nicht, sollen mögliche Ursachen auf Seite der Behandelnden und der Patient*innen identifiziert und behoben werden. Die Therapieziele und Strategien sollen auf Alltagstauglichkeit überprüft werden. Hierzu bietet die NVL ein strukturiertes Vorgehen an.

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Nicht medikamentöse Maßnahmen sind die wirkungsvolle Grundlage jeder Behandlung. Erst wenn diese ausgeschöpft sind, sieht die Leitliniengruppe die Indikation zur zusätzlichen medikamentösen Therapie.

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Patient*innen ohne hohes kardiovaskuläres Risiko wird – wie bisher – zunächst eine Monotherapie mit Metformin empfohlen. Haben Patient*innen eine klinisch relevante kardiovaskuläre Erkrankung, kommt eine Kombination aus Metformin und SGLT2-Inhibitor oder GLP-1-RA infrage. Bei hohem Risiko für kardiovaskuläre Ereignisse ist die Datenlage nicht so deutlich. Hier ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob der weniger ausgeprägte Nutzen einer Kombinationstherapie mögliche Nebenwirkungen überwiegt oder nicht.

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Kommen in der Therapie weitere Wirkstoffe hinzu, werden diese nach der Beeinflussung patientenrelevanter Endpunkte und individuellen Patientenfaktoren ausgewählt.

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Neuerungen in Version 3.

Menschen mit erhöhtem Diabetesrisiko soll die Untersuchung auf das Vorliegen eines Diabetes angeboten werden. Ein Screening der Allgemeinbevölkerung, das über die Maßnahmen der allgemeinen Gesundheitsuntersuchung hinausgeht, wird nicht empfohlen.

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Zwei Laborwerte im pathologischen Bereich sind notwendig, um die Diagnose Diabetes zu stellen. Die Kombination unterschiedlicher Messverfahren kann die Limitationen der einzelnen Verfahren ausgleichen. So wird das Risiko für Über- und Unterdiagnostik reduziert.

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Wird ein Typ-2-Diabetes diagnostiziert, soll dies im persönlichen Gespräch, behutsam und wertschätzend übermittelt werden. Dabei soll die Kommunikation positiv lösungsorientiert sein und bei Laborwerten im Grenzbereich Unsicherheiten berücksichtigen.

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Die Diagnoseparameter lassen nur eine Aussage zum aktuellen Zeitpunkt zu. Insbesondere bei Ergebnissen im Grenzbereich ist es daher sinnvoll, die Diagnose Typ-2-Diabetes im Verlauf zu überprüfen.

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Die Ergebnisse der regelmäßigen und strukturierten Untersuchungen auf Folge- und Begleiterkrankungen sollen dokumentiert und mit den Betroffenen besprochen werden sowie in die Therapie einfließen. Das zuvor jährliche Screening auf eine diabetische Neuropathie für alle Menschen mit Diabetes, wird nun risikoadaptiert alle ein bis zwei Jahre empfohlen. Zur Einschätzung des Risikos und der risikoadaptierten Wahl des Screeningintervalls auf Fußläsionen soll neben der diabetischen sensomotorischen Polyneuropathie nun auch eine eventuell gleichzeitig bestehende pAVK mit herangezogen werden.

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Wichtiger Hinweis

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zuletzt verändert: 17.05.2023 | 19:02 Uhr