Methodenreport, Version 6

13 Redaktionelle Unabhängigkeit, Darlegung von Interessen und Umgang mit Interessenkonflikten

Die Erstellung der NVL erfolgt in redaktioneller Unabhängigkeit von den finanzierenden Trägern des NVL-Programms. Diese finanzieren die Koordination und methodische Unterstützung der Entwicklung der NVL. Die im Rahmen der Treffen anfallenden Reisekosten werden von den beteiligten Fachgesellschaften/Organisationen getragen, die Leitlinienautor*innen arbeiten ehrenamtlich und ohne Honorar.

Die Mitglieder der Leitliniengruppe sind gehalten, etwaige Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Erstellung einer NVL zu Beginn schriftlich zu erklären (über das Portal "Interessenerklärung Online" der AWMF: www.interessenerklaerung.de). Dabei findet die von der AWMF empfohlene Vorgehensweise zum Interessenkonfliktmanagement Anwendung 33979. Die Interessenerklärungen der an der Leitlinie Mitwirkenden werden von einem unabhängigen Gremium (z. B. Mitarbeiter*innen der AWMF und des ÄZQ) gesichtet und die Interessenkonflikte hinsichtlich ihrer Relevanz und ihres thematischen Bezuges bewertet. Die Bewertung und daraus folgende Konsequenzen erfolgen nach transparenten, mit der Leitliniengruppe vorab diskutierten Kriterien. Konsequenzen aufgrund definierter Interessenkonflikte können von einer Einschränkung des Stimmrechts bei einzelnen Empfehlungen bis hin zum Ausschluss der Expertin/des Experten aus der Leitliniengruppe führen. Geringe Interessenkonflikte bei Mitgliedern der Arbeitsgruppen haben im NVL-Programm keine Konsequenz im Sinne einer Limitierung von AG-Leitungsfunktionen, da die AG-Leitung und Gesamtkoordination bei den Mitarbeitenden des ÄZQ liegen. Die Interessenerklärungen mit Bewertung werden im Leitlinienreport der jeweiligen NVL publiziert. Der Umgang mit Interessenkonflikten wird dokumentiert.

Bei der Erstellung einer NVL kommen folgende schützende Faktoren zur Anwendung, die den Einfluss möglicher Interessenkonflikte reduzieren:

  • unabhängige Koordination der Leitlinie (ÄZQ);
  • unabhängige Moderation (AWMF, ÄZQ);
  • unabhängige Leitung von Arbeitsgruppen (ÄZQ);
  • Evidenzaufbereitung durch Methodiker*innen (ÄZQ);
  • multidisziplinäre Leitliniengruppe, bei Abstimmungen hat jede Fachgesellschaft/Organisation eine Stimme;
  • strukturierter Konsensprozess;
  • festgeschriebene Leitlinienmethodik (von der Evidenz zur Empfehlung).
Methodenreport, Version 6.0, 2024

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zuletzt verändert: 27.02.2024 | 11:56 Uhr