Methodenreport, Version 6

4 Zusammensetzung der Leitliniengruppen

Ziel ist es, die Leitliniengruppen multidisziplinär und repräsentativ für den Kreis der Adressat*innen der NVL zusammenzusetzen. Die Organisation des Benennungsverfahrens obliegt dem ÄZQ. Interessierte Fachgesellschaften und Organisationen können sich über die Leitlinienvorhaben auf der Internetseite der AWMF (www.awmf.org) informieren und ihr Interesse an einer Beteiligung beim ÄZQ anmelden.

Primär werden die Mitgliedsgesellschaften der AWMF angesprochen, die in den jeweiligen Themenbereichen aktiv sind sowie die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ). Es wird um die Entsendung einer/eines Mandatstragenden und einer Vertreterin/eines Vertreters in die Leitliniengruppe gebeten. Dabei wird gebeten, soweit möglich auch praktisch tätige niedergelassene Mandatstragende zu benennen. Auf Konsequenzen, die aus Interessenkonflikten erwachsen (z. B. Enthaltungen), werden die benennenden Organisationen hingewiesen. Zusätzlich werden Vertreter*innen der Patient*innen nach einem festgelegten Verfahren (siehe Kapitel 5 Patient*innenbeteiligung) eingeladen. In Abhängigkeit vom jeweiligen Thema können auch Organisationen anderer Fachgruppen und Gesundheitsberufe (z. B. Ergotherapeut*innen, Psycholog*innen) um die Nominierung von Mandatstragenden und Vertreter*innen gebeten werden. Die Beteiligung von anderen Organisationen, insbesondere von Nicht-AWMF-Fachgesellschaften wird im Einzelfall geprüft, als Orientierung werden die vom Fachbeirat beschlossenen Kriterien, wie Zielgruppenadressierung, wissenschaftliche Zielsetzung und Unabhängigkeit (Kriterienkatalog siehe Anhang 2) herangezogen. Die konkrete Benennung der Mandatstragenden liegt im Verantwortungsbereich der angesprochenen Fachgesellschaft/Organisation. Dabei verfügt jede Fachgesellschaft/Organisation über eine Stimme im strukturierten Konsensprozess. Während des gesamten Erstellungsprozesses sollen die Mandatstragenden im vertraulichen, engen Austausch mit den Vorständen ihrer entsendenden Fachgesellschaften/Organisationen stehen, um ggf. vorhandene Konfliktpunkte bereits frühzeitig in die Diskussion einzubringen. Auch innerhalb der Leitliniengruppe (z. B. in Arbeitsgruppen) findet ein regelmäßiger Austausch statt.

Wird die Expertise einer Fachgesellschaft/Organisation oder einer einzelnen Person nur für spezifische Fragestellungen innerhalb der NVL benötigt, kann die entsprechende Fachgesellschaft/Organisation eine mandatstragende Person benennen oder eine entsprechende Person gezielt von der Leitliniengruppe angesprochen werden. Die jeweilige Person wird eingeladen, an der Diskussion der Empfehlungen und Inhalte zu diesen spezifischen Fragestellungen teilzunehmen, ist aber nicht stimmberechtigt.

In Einzelfällen kann es auch sinnvoll sein, Vertreter*innen von Kostenträgern und anderen Interessenverbänden im Gesundheitssystem (z. B. Rentenversicherung) beratend in die Leitlinienerstellung miteinzubeziehen. Diese fungieren nicht als Kooperationspartner*in der Herausgebenden und die Vertreter*innen sind nicht stimmberechtigt.

Nicht-beteiligte Organisationen haben die Möglichkeit, die fertige Leitlinie aktiv zu unterstützen und als mittragende Organisationen im Impressum aufgeführt zu werden.

Die Repräsentativität der Leitliniengruppe zur Entwicklung der NVL wird in der Auftaktsitzung durch die Leitliniengruppe geprüft. Im Abgleich mit den Adressat*innen werden bei Bedarf weitere Fachgesellschaften/Organisationen gebeten, Mandatstragende zu benennen.

Bei der Überarbeitung einer NVL werden die beteiligten Fachgesellschaften/Organisationen der aktuellen Auflage/Version zur Benennung von Mandatstragenden angeschrieben. Dabei wird die Repräsentativität der Leitliniengruppe erneut geprüft und bei Bedarf werden weitere Fachgesellschaften/Organisationen gebeten, Mandatstragende zu benennen.

Die Träger des NVL-Programms werden über die Arbeiten der Leitliniengruppen durch Zusendung von Einladungen, Beratungsunterlagen und Protokollen informiert und können nicht stimmberechtigte Vertreter*innen entsenden. Eine inhaltliche Einflussnahme findet nicht statt (siehe auch Kapitel 2 Träger und Finanzierung und Kapitel 13 Redaktionelle Unabhängigkeit, Darlegung von Interessen und Umgang mit Interessenkonflikten). Vertretende des AWMF-IMWi übernehmen methodische Aufgaben.

Methodenreport, Version 6.0, 2024

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zuletzt verändert: 27.02.2024 | 11:56 Uhr