Zur Kommentierung freigegeben: Version 4 der Nationalen VersorgungsLeitlinie Chronische Herzinsuffizienz

Berlin, 28. Juli 2023 – Die Version 4 der Nationalen VersorgungsLeitlinie (NVL) Chronische Herzinsuffizienz steht ab sofort bis zum 08.09.2023 zur öffentlichen Konsultation bereit. Fachkreise und Interessierte sind eingeladen, das komplett überarbeitete Kapitel "Medikamentöse Therapie" der Leitlinie kritisch zu begutachten und zu kommentieren.

Chronische Herzinsuffizienz ist für die Betroffenen mit einer starken Einschränkung der Lebensqualität infolge von Atemnot und Ödemen und mit einer schlechten Prognose verbunden. Die Häufigkeit der Erkrankung steigt mit dem Lebensalter an, doch sinkt in jüngerer Zeit die Herzinsuffizienz-bezogene Sterblichkeit, was wahrscheinlich auf eine verbesserte Behandlung und moderne Therapieoptionen zurückzuführen ist.

Die NVL Chronische Herzinsuffizienz soll dazu beitragen, die Versorgung von Menschen mit chronischer Herzinsuffizienz weiter zu optimieren. Dazu spricht ein multiprofessionell zusammengesetztes Gremium Empfehlungen für Diagnostik und Therapie und zur Koordination der an der Behandlung beteiligten Berufsgruppen aus. Einmal jährlich prüft die Leitliniengruppe die Gültigkeit der Empfehlungen. Dabei wurde 2022 Aktualisierungsbedarf identifiziert und beschlossen, das Kapitel zur medikamentösen Therapie prioritär zu bearbeiten. Die Evidenz wurde systematisch recherchiert, bewertet und von den Expert*innen diskutiert. Patientenvertreter brachten die Sicht der Betroffenen mit ein. 

Die neuen Empfehlungen zur medikamentösen Therapie der Herzinsuffizienz mit eingeschränkter Ejektionsfraktion (HFrEF) tragen den Entwicklungen neuer Arzneimittel der letzten Jahre Rechnung. Es gilt nicht mehr alternativlos eine Stufentherapie auf Basis von RAS-Inhibitoren und Betablockern, sondern auch eine initiale Vierfachkombination mit zusätzlich einem SGLT2-Inhibitor und Spironolacton oder Eplerenon ist möglich. Für Herzinsuffizienz mit erhaltener Ejektionsfraktion (HFpEF) steht mit den SGLT2-Inhibitoren nun erstmals eine Wirkstoffgruppe mit nachgewiesenem prognoseverbessernden Effekt zur Verfügung. Weitere Änderungen in der NVL betreffen beispielsweise den ebenfalls neuen Wirkstoff Vericiguat sowie Empfehlungen zur Neueinstellung und Auftitration.

Wegen der hohen Versorgungsrelevanz wurde beschlossen, das Kapitel zur medikamentösen Therapie vorab als Version 4 der NVL zu veröffentlichen. Es wird in die bestehenden und formell noch bis Ende 2024 gültigen Kapitel der Vorauflage integriert. Für 2024 ist die Veröffentlichung der Version 5 der Leitlinie geplant, in der dann alle Kapitel aktualisiert sein werden.

Fachkreise und Interessierte sind eingeladen, ihre Kommentare bis einschließlich 08.09.2023 abzugeben. Diese können nur dann bearbeitet werden, wenn sie mit dem Kommentierungsbogen per E-Mail an nvl@azq.de oder per Post an das ÄZQ gesendet werden. Da die anderen Inhalte der Leitlinie nicht verändert wurden, kann nur das Kapitel zur medikamentösen Therapie kommentiert werden. Die eingegangenen Kommentare werden nach Ablauf der Konsultationsphase an die Leitliniengruppe weitergeleitet, die dann nach sorgfältiger Prüfung über deren Berücksichtigung entscheidet.

Das Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien (NVL)

Das Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien steht unter der Trägerschaft von Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). Mit der Durchführung wurde das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin beauftragt. Zu ausgewählten Krankheitsbildern arbeiten Expertinnen und Experten verschiedener Organisationen zusammen, um im Rahmen der strukturierten Versorgung chronisch kranker Menschen die angemessene und evidenzbasierte Patientenversorgung darzustellen.

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zuletzt verändert: 12.12.2023 | 11:41 Uhr