Anhang 3: Empfehlungen zu Dosierung, Plasmaspiegel und Monitoring (TDM) bei medikamentöser Therapie der unipolaren Depression
(modifiziert nach AGNP consensus guidelines 2018 30505 und der dort aufgeführten Literatur)
Wirkstoff |
Anfangsdosis |
Standard- |
Serumkonzentration |
Empfehlungsgrad |
---|---|---|---|---|
Tri- und tetrazyklische Antidepressiva (TZA)/nichtselektive Monoamin-Rückaufnahme-Inhibitoren (NSMRI) |
||||
Amitriptylin |
25–50 |
75–1501 |
80–2002 |
soll |
Amitriptylinoxid |
30–60 |
75–1501 |
80–2002 |
soll |
Clomipramin |
25–50 |
75–1501 |
230–4502 |
soll |
Desipramin |
25–50 |
75–1501 |
100–300 |
sollte |
Doxepin |
25–50 |
75–1501 |
50–1502 |
sollte |
Imipramin |
25–50 |
75–1501 |
175–3002 |
soll |
Maprotilin |
25–50 |
75–225 |
75–130 |
sollte |
Nortriptylin |
25–50 |
50–1501 |
70–170 |
soll |
Trimipramin |
25–50 |
75–1501 |
150–300 |
sollte |
Selektive Serotonin-Rückaufnahme-Inhibitoren (SSRI) |
||||
Citalopram |
20 |
20–40 |
50–110 |
soll |
Escitalopram |
10 |
10–20 (bei Pat > 65 Jahre 10) |
15–80 |
sollte |
Fluoxetin |
20 |
20–40 |
120–5002 |
kann |
Fluvoxamin |
50 |
100–250 |
60–230 |
sollte |
Paroxetin |
20 |
20–40 |
20–65 |
kann |
Sertralin |
50 |
50–100 |
10–150 |
kann3 |
Monoaminoxidase (MAO)-Inhibitoren |
||||
Moclobemid |
150 |
300–600 |
300–1000 |
kann |
Tranylcypromin |
10 |
20–604 |
≤ 50 |
nicht empfohlen |
Selektive Serotonin-/ Noradrenalin- Rückaufnahme-Inhibitoren (SSNRI) |
||||
Duloxetin |
30–60 |
60 |
30–120 |
sollte |
Venlafaxin |
37,5–75 |
75–225 |
100–4002 |
sollte |
Milnacipran |
50 |
100 |
100–150 |
sollte |
α2-Rezeptor-Antagonisten |
||||
Mianserin |
30 |
60–120 |
15–70 |
kann |
Mirtazapin |
15 |
15–45 |
30–80 |
sollte |
Weitere Antidepressiva |
||||
Bupropion |
150 |
150–300 |
10–100 |
sollte |
Agomelatin |
25 |
25–50 |
7–300 (1–2 Std. nach letzter Einnahme von 50 mg) |
nicht empfohlen |
Tianeptin |
37,5 |
37,5 |
30–80 |
kann |
Trazodon |
50–100 |
200–400 |
700–1 000 |
sollte |
Weitere Wirkstoffe |
||||
Lithiumsalze |
Dosierung ausschließlich anhand des Plasmaspiegels übliche Anfangsdosis 8–18 mmol/Tag Zielwert: 0,6–0,8 mmol/l6 |
soll (obligat) |
||
Hypericum perforatum (Johanniskraut) |
Unsicherheit bezüglich des Wirkmechanismus und des verantwortlichen Wirkstoffes. Dosierung unsicher wegen unterschiedlicher Wirkstoff-Konzentrationen und -Zusammensetzung der verschiedenen Präparate. Angeboten werden 500–1000 mg Trockenextrakt (1x täglich). |
nicht etabliert |
||
TDM: Therapeutic drug monitoring, Therapeutisches Medikamentenmonitoring 1 Abweichend von 30505 empfiehlt die Leitliniengruppe eine niedrigere Dosierung, da eine Überdosierung von TZA mit Sicherheitsproblemen verbunden sein kann und ein Cochrane-Review 10805 darauf hinweist, dass mit Dosierungen bis 100 mg/d kein Wirksamkeitsverlust einhergeht. Auch die Fachinformationen empfehlen z. T. nur Dosierung bis 150 mg/d; im stationären Bereich erscheint eine höhere Dosierung praktikabel. Da eine starke Empfehlung für TDM ausgesprochen wird, kann eine mögliche Unterdosierung hierüber erkannt und korrigiert werden. 2 Antidepressivum mit antidepressiv wirksamem ersten Metaboliten. Die Angabe zur empfohlenen Serumkonzentration bezieht sich auf die Summe aus Wirkstoff und erstem Metaboliten. 3 Die Leitliniengruppe weicht hier von der Sollte-Empfehlung in 30505 ab, da der empfohlene Serumspiegelbereich mit 10 bis 150ng/ml so breit ist, dass er klinisch kaum nützlich erscheint. 4 Die obere Dosis wurde abweichend von 30505 gemäß Fachinformation erhöht. Die Leitliniengruppe hält für Tranylcypromin zudem eine positive Dosis-Wirkungs-Beziehung für möglich. Darüber hinaus wird der Wirkstoff vorrangig bei Therapieresistenz eingesetzt, so dass bei diesem Präparat ein Ausschöpfen der Dosis sinnvoll sein kann. 5 Abweichend von anderen Antidepressiva mit aktivem ersten Metaboliten soll bei Bupropion nicht die Summe aus Serumkonzentration der Muttersubstanz und des ersten Metaboliten betrachtet werden, sondern nur die Serumkonzentration von Hydroxybupropion. 6 Für die unipolare Depression gelten niedrigere Zielwerte als für Manie (1,2 mmol/l). In Übereinstimmung mit der S3-Leitlinie Bipolare Erkrankungen 31857 wird als Mindestzielwert 0,6 mmol/l empfohlen, um eine Unterdosierung mit daraus folgender Nichtwirksamkeit zu verhindern. |
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Langfassung
NVL Unipolare Depression, Version 3.2, 2022
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Kurzfassung
NVL Unipolare Depression, Version 3.2, 2022
Das Archiv enthält abgelaufene, zurückgezogene Dokumente zur Nationalen Versorgungsleitlinie Unipolare Depression.
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Langfassung, Version 3.1
ersetzt durch Version 3.2, Juli 2023
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Kurzfassung, Version 3.1
ersetzt durch Version 3.2, Juli 2023
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Langfassung, Version 3.0
ersetzt durch Version 3.1, Januar 2023
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Kurzfassung, Version 3.0
ersetzt durch Version 3.1, Januar 2023
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Langfassung, Version 3, Konsultationsfassung
ersetzt durch Version 3.0, September 2022
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Langfassung, 2. Auflage, Version 5
ersetzt durch Version 3.0, September 2022
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Langfassung, 2. Auflage, Version 4
ersetzt durch Version 5, März 2017. Begründung: redaktionelle Änderungen
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Langfassung, 2. Auflage, Version 3
ersetzt durch Version 4, Oktober 2016. Begründung: redaktionelle Änderungen
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Langfassung, 2. Auflage, Version 2
ersetzt durch Version 3, März 2016. Begründung: redaktionelle Änderungen
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Langfassung, 2. Auflage, Version 1
ersetzt durch Version 2. Begründung: Ergänzt wurden in den Empfehlungskästen die Levels of Evidence (LoE) für die im Rahmen des Updates nicht modifizierten, sondern bestätigten Empfehlungen.
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Langfassung, 2. Auflage, Konsultationsentwurf
ersetzt durch Finalfassung. 2. Auflage, Version 1, November 2015.
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Langfassung, 1. Auflage, Version 5
ersetzt durch 2. Auflage, Version 1, November 2015.
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Langfassung, 1. Auflage, Version 1.3
ersetzt durch Version 5, Juni 2015. Begründung: Grundsätzliche Änderung der vorgegebenen Gültigkeit aller NVL von vier auf fünf Jahre, Einführung neuer Versionsnummerierung, Ergänzung der DOI sowie redaktionelle Änderungen. Gültigkeit auf Antrag des Leitliniensekretariates nach Überprüfung verlängert bis zum 31.08.2015
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Langfassung, 1. Auflage, Version 1.2
ersetzt durch Version 1.3, Januar 2012. Begründung: Ergänzungen zu Citalopram und Escitalopram im Kapitel "H 3.6.2.1 Kardiovaskuläre Erkrankungen und Schlaganfall"
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Langfassung, 1. Auflage, Konsultationsentwurf, Version 1.2
ersetzt durch Finalfassung. Begründung: Ende der Konsultationsphase am 28. August 2009
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Langfassung, 1. Auflage, Version 1.1
ersetzt durch Version 1.2, August 2011. Begründung: Änderung zu Reboxetin, redaktionelle Änderungen
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Langfassung, 1. Auflage, Konsultationsentwurf, Version 1.1
ersetzt durch Version Kons. 1.2, Juli 2009. Begründung: Ergänzung Kapitel 4
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Langfassung, 1. Auflage, Version 1.0
ersetzt durch Version 1.1, Dezember 2009. Begründung: Korrektur der Zusammenfassung des systematischen Reviews von Rose et al. 2003, S. 138
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Langfassung, 1. Auflage, Konsultationsentwurf, Version 1.0
ersetzt durch Version Kons. 1.1, Juni 2009. Begründung: Redaktionelle Änderungen im Impressum, inhaltlich unverändert
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Kurzfassung, 2. Auflage, Version 1
PDF zum Download
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Kurzfassung, 1. Auflage, Version 5 - englisch
Gültigkeit abgelaufen, November 2015. Begründung: Veröffentlichung der Langfassung, 2. Auflage
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Kurzfassung, 1. Auflage, Version 5
Gültigkeit abgelaufen, November 2015. Begründung: Veröffentlichung der Langfassung, 2. Auflage
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Kurzfassung, 1. Auflage, Version 1.3 - englisch
ersetzt durch Version 5, Juni 2015. Begründung: Extension of the validity period from four to five years for all NDMG in principle, new version numbering, addition of the DOI, editorial changes. Validity extended until August 31, 2015 on request of the guideline office
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Kurzfassung, 1. Auflage, Version 1.3
ersetzt durch Version 5, Juni 2015. Begründung: Grundsätzliche Änderung der vorgegebenen Gültigkeit aller NVL von vier auf fünf Jahre, Einführung neuer Versionsnummerierung, Ergänzung der DOI sowie redaktionelle Änderungen. Gültigkeit auf Antrag des Leitliniensekretariates nach Überprüfung verlängert bis zum 31.08.2015
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Kurzfassung, 1. Auflage, Version 1.2 - englisch
ersetzt durch Version 1.3, Januar 2012. Begründung: Anpassung der Versionsnummerierung an Langfassung, erste Version: 1.2
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Kurzfassung, 1. Auflage, Version 1.2
ersetzt durch Version 1.3, Januar 2012. Begründung: Anpassung der Versionsnummerierung an Langfassung
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Kurzfassung, 1. Auflage, Version 1.1
ersetzt durch Version 1.2, August 2011. Begründung: Änderung zu Reboxetin, redaktionelle Änderungen
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Kurzfassung, 1. Auflage, Version 1.0
ersetzt durch Version 1.1, Dezember 2009. Begründung: Anpassung der Versionsnummerierung an Langfassung, ohne inhaltliche Änderungen
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Leitlinienreport, Version 3, Konsultationsfassung
ersetzt durch Version 3.0, September 2022
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Leitlinienreport, 2. Auflage, Version 5
ersetzt durch Version 3.0, September 2022
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