Methodik
I Einführung
Im Rahmen des Programms für Nationale VersorgungsLeitlinien (NVL) von Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) haben die zuständigen Fachgesellschaften und Organisationen inhaltliche Eckpunkte für die NVL Chronische Herzinsuffizienz konsentiert. Die Beteiligung von Betroffenen wird durch die Kooperation mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe (BAG SELBSTHILFE) und der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V. (DAG SHG) gewährleistet.
NVL basieren auf dem aktuellen medizinischen Wissen und berücksichtigen die Kriterien der Evidenzbasierten Medizin 1357, 775, 21761, 1216, 30921. Die grundlegende methodische Vorgehensweise ist im NVL-Methodenreport 27669, die spezifische methodische Vorgehensweise im Leitlinienreport zur Version 4 33981 (Kapitel Medikamentöse Therapie) sowie im Leitlinienreport zur 3. Auflage 31653 (alle weiteren Kapitel) der NVL Chronische Herzinsuffizienz beschrieben. Der Leitlinienreport ist ein essentieller Bestandteil der Leitlinie, der aufgrund des großen Umfangs gesondert publiziert wird. Er enthält neben den Angaben zur methodischen Vorgehensweise auch Informationen zur Patientenbeteiligung, zu Verbreitungs- und Implementierungsstrategien sowie zur Berücksichtigung von Interessenkonflikten. Die NVL Chronische Herzinsuffizienz wird kontinuierlich überprüft und kapitelweise überarbeitet.
Leitlinien als Entscheidungshilfen
Bei einer NVL handelt es sich um eine systematisch entwickelte Entscheidungshilfe über die angemessene ärztliche Vorgehensweise bei speziellen gesundheitlichen Problemen im Rahmen der strukturierten medizinischen Versorgung und damit um eine Orientierungshilfe im Sinne von "Handlungs- und Entscheidungsvorschlägen", von denen in begründeten Fällen abgewichen werden kann oder sogar muss 775.
Die Entscheidung darüber, ob einer bestimmten Empfehlung gefolgt werden soll, muss individuell unter Berücksichtigung der beim jeweiligen Patienten vorliegenden Gegebenheiten und Präferenzen sowie der verfügbaren Ressourcen getroffen werden 1357.
Eine NVL wird erst dann wirksam, wenn ihre Empfehlungen bei der Patientenversorgung Berücksichtigung finden. Die Anwendbarkeit einer Leitlinie oder einzelner Leitlinienempfehlungen muss in der individuellen Situation geprüft werden nach den Prinzipien der Indikationsstellung, Beratung, Präferenzermittlung und partizipativen Entscheidungsfindung 30921.
Ebenso wie bei jeder anderen medizinischen Leitlinie handelt es sich bei einer NVL explizit nicht um eine Richtlinie im Sinne einer Regelung des Handelns oder Unterlassens, die von einer rechtlich legitimierten Institution konsentiert, schriftlich fixiert und veröffentlicht wurde, für den Rechtsraum dieser Institution verbindlich ist und deren Nicht-beachtung definierte Sanktionen nach sich zieht 775.
Empfehlungsgrade
Die Graduierung der Empfehlungen folgte dem in Tabelle 1 dargestellten Grundprinzip. Zur besseren Unterscheidung zwischen Negativ- und Positivempfehlungen ergänzen Pfeilsymbole die Empfehlungen.
Tabelle 1: Einstufung von Leitlinien-Empfehlungen in Empfehlungsgrade (Grades of Recommendation) 30921
Symbol |
Formulierung |
Beschreibung |
Empfehlungsgrad |
---|---|---|---|
soll |
Starke Positiv-Empfehlung |
A |
|
sollte |
Positiv-Empfehlung |
B |
|
kann erwogen werden/kann verzichtet werden |
Offene Empfehlung |
0 |
|
sollte nicht |
Negativ-Empfehlung |
B |
|
soll nicht |
Starke Negativ-Empfehlung |
A |
Die in der NVL verwendete Graduierung der Empfehlungen orientiert sich, wie im Methodenreport zum Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien beschrieben 27669, am AWMF-Regelwerk 30921 und an der GRADE-Methodik (Grading of Recommendations, Assessment, Development and Evaluation) 803, 12490. Die Vergabe der Empfehlungsgrade berücksichtigt dabei neben der zugrunde liegenden Evidenz z. B. ethische Verpflichtungen, klinische Relevanz der Effektivitätsmaße der Studien, Anwendbarkeit der Studienergebnisse auf die Zielgruppe, individuelle Präferenzen und die Umsetzbarkeit im ärztlichen Alltag 1357.
II Gegenstand, Ziele und Adressaten der Leitlinie
Gegenstand der Leitlinie
Die NVL Chronische Herzinsuffizienz befasst sich mit der Versorgung von Patient*innen mit Links- und Globalherzinsuffizienz inklusive akuter Dekompensationen (siehe Kapitel 1 Definition und Klassifikation (2019)). Isolierte Rechtsherzinsuffizienz wird in dieser Leitlinie nicht abgebildet, da sie ein grundsätzlich anderes Vorgehen erfordert.
Ziele und Fragestellungen
Die NVL Chronische Herzinsuffizienz soll die sektorenübergreifende Versorgung von Patient*innen mit chronischer Herzinsuffizienz verbessern. Die Empfehlungen betreffen daher sowohl die Versorgung im gesamten ambulanten Bereich, als auch in Teilaspekten des stationären Bereichs (Behandlung der akuten Dekompensation, invasive Therapien). Außerdem definiert die NVL die Übergänge zwischen primärärztlicher und spezialfachärztlicher Versorgung sowie zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. Die NVL Chronische Herzinsuffizienz soll dazu beitragen, folgende Ziele zu erreichen:
- stärker auf die Bedürfnisse der Patient*innen ausgerichtete Versorgung: verbesserte Arzt-Patienten-Kommunikation, gemeinsame Vereinbarung von Therapiezielen, Förderung der Therapieadhärenz, Behandlung am Lebensende gemäß den individuellen Bedürfnissen und Präferenzen der Patient*innen;
- adäquate Therapie der Grunderkrankungen zur Prävention des Entstehens oder der Progression einer chronischen Herzinsuffizienz;
- Einbindung wiederholter edukativer Elemente zur Verbesserung des Selbstmanagements und der Adhärenz der Patient*innen in der Langzeitbetreuung;
- Optimierung der Therapie zur Vermeidung von Dekompensationen und Krankenhauseinweisungen;
- verbesserte Koordination aller an der Versorgung Beteiligten (interdisziplinäre Versorgung, Palliativversorgung, sektorenübergreifende Versorgung).
Dabei spricht die Leitlinie unter anderem zu folgenden Fragen Empfehlungen aus:
- In welcher Abfolge sollten diagnostische und therapeutische Schritte erfolgen?
- Welche Therapien haben prognostische Relevanz und welche zielen auf die Verbesserung von Symptomen?
- Wie sollen Patient*innen mit fortgeschrittenem Alter und/oder mit Komorbidität behandelt werden?
- Was können Patient*innen selbst beitragen?
- Wie sollte die Betreuung von Patient*innen mit chronischer Herzinsuffizienz zwischen primär- und fachspezifischen Ärzt*innen und anderen an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen koordiniert werden?
- Welche Maßnahmen können am Übergang zwischen ambulantem und stationärem Sektor zur Verbesserung der Versorgung beitragen?
- Was können strukturierte Konzepte zur Betreuung von Patient*innen mit chronischer Herzinsuffizienz beitragen?
Adressaten
Die Empfehlungen Nationaler VersorgungsLeitlinien richten sich an
- die Ärztinnen und Ärzte, die in den von der NVL angesprochenen Versorgungsbereichen tätig sind;
- die nicht-ärztlichen Fachberufe, die in den von einer NVL angesprochenen Versorgungsbereichen als Kooperationspartner der Ärzteschaft tätig sind (Pflegekräfte, Apotheker*innen);
- die betroffenen Patient*innen und ihr persönliches Umfeld.
Die NVL wendet sich weiterhin an
- die Vertragsverantwortlichen von Strukturierten Behandlungsprogrammen und Integrierter Versorgung;
- die medizinischen wissenschaftlichen Fachgesellschaften und andere Herausgeber von Leitlinien;
- die Kostenträger im Gesundheitssystem;
- die Einrichtungen der ärztlichen Aus-, Fort- und Weiterbildung und an Qualitätsmanagementsysteme;
- die breite Öffentlichkeit zur Information über gute medizinische Vorgehensweise.
III Organisation und methodisches Vorgehen
Nationale VersorgungsLeitlinien erfüllen alle Anforderungen an S3-Leitlinien gemäß AWMF-Regelwerk 30921. Dazu gehören ein multidisziplinäres Gremium, in dem alle an der Versorgung beteiligten Fachgruppen und -disziplinen vertreten sind, ein transparentes Management von Interessenkonflikten, die systematische Recherche und Bewertung der Evidenz zu allen relevanten Fragestellungen sowie ein strukturierter, formaler Konsensprozess.
Hinter jeder Empfehlungsnummer ist vermerkt, ob die Empfehlung auf der kritischen Bewertung der Ergebnisse einer systematischen Literaturrecherche beruht oder konsensbasiert ausgesprochen wurde (e oder k). Desweiteren ist ersichtlich, ob die Empfehlung neu formuliert ("neu"), eine zuvor bestehende Empfehlung geprüft und angepasst ("modifiziert") oder sie nach Prüfung durch die Leitliniengruppe ohne Änderungen aus der vorherigen Auflage bzw. Version übernommen wurde ("bestätigt").
Für detaillierte Informationen zur Methodik (z. B. Zusammensetzung der Leitliniengruppe, Patientenbeteiligung, Auswahl und Bewertung der Evidenz, Konsensprozess, Umgang mit Interessenkonflikten) siehe Leitlinienreport zur Version 4 33981 (Kapitel 6 Medikamentöse Therapie (2023)) sowie Leitlinienreport zur 3. Auflage 31653 (alle weiteren Kapitel) (abrufbar unter www.leitlinien.de/herzinsuffizienz).
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Flyer: Was ist wichtig? Was ist neu?
Die Kernaussagen der NVL für Ärztinnen und Ärzte zusammengefasst.
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Foliensatz
Für Präsentationen zu den NVL bei Kongressen.
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Herzschwäche - Gemeinsam entscheiden
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Herzschwäche - Bedeutung von seelischen Belastungen
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Herzschwäche - Warum Bewegung?
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Herzschwäche - Regelmäßige Gewichtskontrolle?
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Herzschwäche - Ernährungstipps
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Herzschwäche - Warum Rauchstopp hilft
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Herzschwäche - Wichtigste Medikamente
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Herzschwäche - Begleiterkrankungen - was ist wichtig
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Herzschwäche - Behandlung am Lebensende
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Herzschwäche - Brauche ich einen CRT-Schrittmacher?
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Herzschwäche - Darf ich Auto fahren?
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Herzschwäche - Empfohlene Impfungen
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Herzschwäche - Entscheidungshilfe: CRT-Schrittmacher mit oder ohne Defibrillator?
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Herzschwäche - Entscheidungshilfe: Soll ich mir einen ICD einsetzen lassen?
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Herzschwäche - Information für Angehörige
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Herzschwäche - Leere Batterie: Brauche ich den ICD noch?
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Herzschwäche - Notfall erkennen
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Herzschwäche - Vorsicht bei bestimmten Medikamenten
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Herzschwäche - Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
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Herzschwäche - Was tun bei erhaltener Pumpfunktion?
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Herzschwäche - Neue Medikamente richtig einnehmen
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Patientenleitlinie Herzschwäche
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Herzschwäche – was für Sie wichtig ist
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Bitte beachten Sie, dass nur die unter www.leitlinien.de enthaltenen Dokumente des Programms für Nationale VersorgungsLeitlinien durch die Träger des NVL-Programms autorisiert und damit gültig sind. Bei NVL-Dokumenten, die Sie von anderen Webseiten beziehen, übernehmen wir keine Verantwortung für deren Gültigkeit.
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Langfassung
PDF zum Download
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Kurzfassung
PDF zum Download
Das Archiv enthält abgelaufene, zurückgezogene Dokumente zur Nationalen Versorgungsleitlinie Chronische Herzinsuffizienz.
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Langfassung, Version 4, Konsultation
ersetzt durch Version 4.0 am 12. Dezember 2023
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Langfassung, 3. Auflage, Version 3
ersetzt durch Version 4.0, Dezember 2023
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Leitlinienreport, 3. Auflage, Version 3
ersetzt durch Version 4.0 im Dezember 2023.
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Langfassung, 3. Auflage, Version 2
ersetzt durch 3. Auflage, Version 3, September 2021. Begründung: Einfügung des Abschnitts Therapieintensivierung bei fortbestehender Symptomatik unter Basistherapie, redaktionelle Korrekturen
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Langfassung, 3. Auflage, Amendment, Konsultation
wird ersetzt durch 3. Auflage, Version 3, September 2021
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Langfassung, 3. Auflage, Version 1
ersetzt durch Version 2, Mai 2020. Begründung: Einfügung eines Abschnitts zu SGLT2-Inhibitoren
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Langfassung, 3. Auflage, Konsultation
ersetzt durch 3. Auflage, Version 1 am 22. Oktober 2019
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Langfassung, 2. Auflage, Version 3
ersetzt durch 3. Auflage
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Langfassung, 2. Auflage, Version 2
ersetzt durch Version 3, April 2018. Begründung: redaktionelle Korrekturen
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Langfassung, 2. Auflage, Version 1
ersetzt durch Version 2 im September 2017. Begründung: redaktionelle Korrekturen
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Langfassung, 2. Auflage, Konsultation
ersetzt durch 2. Auflage, Version 1 am 31. August 2017
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Langfassung, 1. Auflage, Version 7
ersetzt durch 2. Auflage
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Langfassung, 1. Auflage, Version 1.5
ersetzt durch Version 7, August 2013. Begründung: Grundsätzliche Änderung der vorgegebenen Gültigkeit aller NVL von vier auf fünf Jahre, Einführung neuer Versionsnummerierung, Ergänzung der DOI sowie redaktionelle Änderungen
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Langfassung, 1. Auflage, Version 1.4
ersetzt durch Version 1.5, März 2012. Begründung: Redaktionelle Änderungen
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Langfassung, 1. Auflage, Version 1.3
ersetzt durch Version 1.4, Mai 2011. Begründung: Redaktionelle Änderungen
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Langfassung, 1. Auflage, Version 1.2
ersetzt durch Version 1.3, November 2010. Begründung: Redaktionelle Änderungen
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Langfassung, 1. Auflage, Version 1.1
ersetzt durch Version 1.2, Juli 2010. Begründung: Ergänzungen bei den Vorschlägen für die Qualitätsindikatoren in Kapitel 14, Umformulierung von Empfehlung 5-13
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Langfassung, 1. Auflage, Version 1.0
ersetzt durch Version 1.1, März 2010. Begründung: Textänderungen in Abbildung 1 und bei den Zielen
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Langfassung, 1. Auflage, Konsultationsentwurf, Version 1.0
ersetzt durch Version 1.0, Dezember 2009. Begründung: Ende der Konsultationsphase am 24. Juni 2009
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Kurzfassung, 2. Auflage, Version 2
ersetzt durch 3. Auflage
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Kurzfassung, 2. Auflage, Version 1
ersetzt durch Version 2, April 2018. Begründung: redaktionelle Korrekturen
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Kurzfassung, 1. Auflage, Version 7
ersetzt durch 2. Auflage
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Kurzfassung, 1. Auflage, Version 1.5
ersetzt durch Version 7, August 2013. Begründung: Grundsätzliche Änderung der vorgegebenen Gültigkeit aller NVL von vier auf fünf Jahre, Einführung neuer Versionsnummerierung, Ergänzung der DOI sowie redaktionelle Änderungen
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Kurzfassung, 1. Auflage, Version 1.4
ersetzt durch Version 1.5, März 2012. Begründung: Redaktionelle Änderungen
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Kurzfassung, 1. Auflage, Version 1.3
ersetzt durch Version 1.4, Mai 2011. Begründung: Redaktionelle Änderungen
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Kurzfassung, 1. Auflage, Version 1.2
ersetzt durch Version 1.3, November 2010. Begründung: Redaktionelle Änderungen
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Kurzfassung, 1. Auflage, Version 1.1
ersetzt durch Version 1.2, Juli 2010. Begründung: Ergänzungen bei den Vorschlägen für die Qualitätsindikatoren in Kapitel 14, Umformulierung von Empfehlung 5-13
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Leitlinienreport, 3. Auflage, Version 2
ersetzt durch 3. Auflage, Version 3 im September 2021. Begründung: Ergänzung der Dokumentation der systematischen Evidenzaufarbeitung und Einfügung der Evidenztabellen zu SGLT2-Inhibitoren, Aktualisierung und Ergänzung der Autorenliste, des Interessenkonfliktmanagements und der Stimmenthaltungen
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Leitlinienreport zum Amendment, 3. Auflage, Konsultation
wird ersetzt durch 3. Auflage, Version 3, September 2021
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Leitlinienreport, 3. Auflage, Version 1
ersetzt durch Version 2, Mai 2020. Begründung: Einfügung eines Abschnitts zu SGLT2-Inhibitoren
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Leitlinienreport, 3. Auflage, Konsultation
ersetzt durch 3. Auflage, Version 1 am 22. Oktober 2019
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Leitlinienreport, 2. Auflage, Version 3
ersetzt durch 3. Auflage
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Leitlinienreport, 2. Auflage, Version 2
ersetzt durch Version 3, April 2018. Begründung: redaktionelle Korrekturen
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Leitlinienreport, 2. Auflage, Version 1
ersetzt durch Version 2 im September 2017. Begründung: Korrektur der Empfehlungsnummerierung in Anhang 3 (Abstimmungsergebnis der Empfehlungen); redaktionelle Korrekturen
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Leitlinienreport, 2. Auflage, Konsultation
ersetzt durch 2. Auflage, Version 1 am 31. August 2017
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Leitlinien-Report. 1. Auflage, Version 2
ersetzt durch 2. Auflage
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Leitlinien-Report, 1. Auflage, Version 1.0
ersetzt durch Version 2, August 2013. Begründung: Grundsätzliche Änderung der vorgegebenen Gültigkeit aller NVL von vier auf fünf Jahre, Einführung neuer Versionsnummerierung, Ergänzung der DOI sowie redaktionelle Änderungen
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PatientenLeitlinie, 2. Auflage, Konsultation
ersetzt durch 2. Auflage, Version 1, Oktober 2020
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PatientenLeitlinie, 1. Auflage, Version 1
ersetzt durch 2. Auflage
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PatientenLeitlinie, 1. Auflage, Konsultationsentwurf, Version 1
ersetzt durch Finalfassung. Begründung: Ende der Konsultationsphase am 12. Oktober 2010
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