NVL Chronische Herzinsuffizienz, Version 4

Methodik

I Einführung

Im Rahmen des Programms für Nationale VersorgungsLeitlinien (NVL) von Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) haben die zuständigen Fachgesellschaften und Organisationen inhaltliche Eckpunkte für die NVL Chronische Herzinsuffizienz konsentiert. Die Beteiligung von Betroffenen wird durch die Kooperation mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe (BAG SELBSTHILFE) und der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V. (DAG SHG) gewährleistet.

NVL basieren auf dem aktuellen medizinischen Wissen und berücksichtigen die Kriterien der Evidenzbasierten Medizin 1357, 775, 21761, 1216, 30921. Die grundlegende methodische Vorgehensweise ist im NVL-Methodenreport 27669, die spezifische methodische Vorgehensweise im Leitlinienreport zur Version 4 33981 (Kapitel Medikamentöse Therapie) sowie im Leitlinienreport zur 3. Auflage 31653 (alle weiteren Kapitel) der NVL Chronische Herzinsuffizienz beschrieben. Der Leitlinienreport ist ein essentieller Bestandteil der Leitlinie, der aufgrund des großen Umfangs gesondert publiziert wird. Er enthält neben den Angaben zur methodischen Vorgehensweise auch Informationen zur Patientenbeteiligung, zu Verbreitungs- und Implementierungsstrategien sowie zur Berücksichtigung von Interessenkonflikten. Die NVL Chronische Herzinsuffizienz wird kontinuierlich überprüft und kapitelweise überarbeitet.

Leitlinien als Entscheidungshilfen

Bei einer NVL handelt es sich um eine systematisch entwickelte Entscheidungshilfe über die angemessene ärztliche Vorgehensweise bei speziellen gesundheitlichen Problemen im Rahmen der strukturierten medizinischen Versorgung und damit um eine Orientierungshilfe im Sinne von "Handlungs- und Entscheidungsvorschlägen", von denen in begründeten Fällen abgewichen werden kann oder sogar muss 775.

Die Entscheidung darüber, ob einer bestimmten Empfehlung gefolgt werden soll, muss individuell unter Berücksichtigung der beim jeweiligen Patienten vorliegenden Gegebenheiten und Präferenzen sowie der verfügbaren Ressourcen getroffen werden 1357.

Eine NVL wird erst dann wirksam, wenn ihre Empfehlungen bei der Patientenversorgung Berücksichtigung finden. Die Anwendbarkeit einer Leitlinie oder einzelner Leitlinienempfehlungen muss in der individuellen Situation geprüft werden nach den Prinzipien der Indikationsstellung, Beratung, Präferenzermittlung und partizipativen Entscheidungsfindung 30921.

Ebenso wie bei jeder anderen medizinischen Leitlinie handelt es sich bei einer NVL explizit nicht um eine Richtlinie im Sinne einer Regelung des Handelns oder Unterlassens, die von einer rechtlich legitimierten Institution konsentiert, schriftlich fixiert und veröffentlicht wurde, für den Rechtsraum dieser Institution verbindlich ist und deren Nicht-beachtung definierte Sanktionen nach sich zieht 775.

Empfehlungsgrade

Die Graduierung der Empfehlungen folgte dem in Tabelle 1 dargestellten Grundprinzip. Zur besseren Unterscheidung zwischen Negativ- und Positivempfehlungen ergänzen Pfeilsymbole die Empfehlungen.

Tabelle 1: Einstufung von Leitlinien-Empfehlungen in Empfehlungsgrade (Grades of Recommendation) 30921

Symbol

Formulierung

Beschreibung

Empfehlungsgrad

Starke Empfehlung

soll

Starke Positiv-Empfehlung

A

Abgeschwächte Empfehlung

sollte

Positiv-Empfehlung

B

Offene Empfehlung

kann erwogen werden/kann verzichtet werden

Offene Empfehlung

0

Abgeschwächte Negativ-Empfehlung

sollte nicht

Negativ-Empfehlung

B

Starke Negativ-Empfehlung

soll nicht

Starke Negativ-Empfehlung

A

Die in der NVL verwendete Graduierung der Empfehlungen orientiert sich, wie im Methodenreport zum Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien beschrieben 27669, am AWMF-Regelwerk 30921 und an der GRADE-Methodik (Grading of Recommendations, Assessment, Development and Evaluation) 803, 12490. Die Vergabe der Empfehlungsgrade berücksichtigt dabei neben der zugrunde liegenden Evidenz z. B. ethische Verpflichtungen, klinische Relevanz der Effektivitätsmaße der Studien, Anwendbarkeit der Studienergebnisse auf die Zielgruppe, individuelle Präferenzen und die Umsetzbarkeit im ärztlichen Alltag 1357.

II Gegenstand, Ziele und Adressaten der Leitlinie

Gegenstand der Leitlinie

Die NVL Chronische Herzinsuffizienz befasst sich mit der Versorgung von Patient*innen mit Links- und Globalherzinsuffizienz inklusive akuter Dekompensationen (siehe Kapitel 1 Definition und Klassifikation (2019)). Isolierte Rechtsherzinsuffizienz wird in dieser Leitlinie nicht abgebildet, da sie ein grundsätzlich anderes Vorgehen erfordert.

Ziele und Fragestellungen

Die NVL Chronische Herzinsuffizienz soll die sektorenübergreifende Versorgung von Patient*innen mit chronischer Herzinsuffizienz verbessern. Die Empfehlungen betreffen daher sowohl die Versorgung im gesamten ambulanten Bereich, als auch in Teilaspekten des stationären Bereichs (Behandlung der akuten Dekompensation, invasive Therapien). Außerdem definiert die NVL die Übergänge zwischen primärärztlicher und spezialfachärztlicher Versorgung sowie zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. Die NVL Chronische Herzinsuffizienz soll dazu beitragen, folgende Ziele zu erreichen:

  • stärker auf die Bedürfnisse der Patient*innen ausgerichtete Versorgung: verbesserte Arzt-Patienten-Kommunikation, gemeinsame Vereinbarung von Therapiezielen, Förderung der Therapieadhärenz, Behandlung am Lebensende gemäß den individuellen Bedürfnissen und Präferenzen der Patient*innen;
  • adäquate Therapie der Grunderkrankungen zur Prävention des Entstehens oder der Progression einer chronischen Herzinsuffizienz;
  • Einbindung wiederholter edukativer Elemente zur Verbesserung des Selbstmanagements und der Adhärenz der Patient*innen in der Langzeitbetreuung;
  • Optimierung der Therapie zur Vermeidung von Dekompensationen und Krankenhauseinweisungen;
  • verbesserte Koordination aller an der Versorgung Beteiligten (interdisziplinäre Versorgung, Palliativversorgung, sektorenübergreifende Versorgung).

Dabei spricht die Leitlinie unter anderem zu folgenden Fragen Empfehlungen aus:

  • In welcher Abfolge sollten diagnostische und therapeutische Schritte erfolgen?
  • Welche Therapien haben prognostische Relevanz und welche zielen auf die Verbesserung von Symptomen?
  • Wie sollen Patient*innen mit fortgeschrittenem Alter und/oder mit Komorbidität behandelt werden?
  • Was können Patient*innen selbst beitragen?
  • Wie sollte die Betreuung von Patient*innen mit chronischer Herzinsuffizienz zwischen primär- und fachspezifischen Ärzt*innen und anderen an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen koordiniert werden?
  • Welche Maßnahmen können am Übergang zwischen ambulantem und stationärem Sektor zur Verbesserung der Versorgung beitragen?
  • Was können strukturierte Konzepte zur Betreuung von Patient*innen mit chronischer Herzinsuffizienz beitragen?

Adressaten

Die Empfehlungen Nationaler VersorgungsLeitlinien richten sich an

  • die Ärztinnen und Ärzte, die in den von der NVL angesprochenen Versorgungsbereichen tätig sind;
  • die nicht-ärztlichen Fachberufe, die in den von einer NVL angesprochenen Versorgungsbereichen als Kooperationspartner der Ärzteschaft tätig sind (Pflegekräfte, Apotheker*innen);
  • die betroffenen Patient*innen und ihr persönliches Umfeld.

Die NVL wendet sich weiterhin an

  • die Vertragsverantwortlichen von Strukturierten Behandlungsprogrammen und Integrierter Versorgung;
  • die medizinischen wissenschaftlichen Fachgesellschaften und andere Herausgeber von Leitlinien;
  • die Kostenträger im Gesundheitssystem;
  • die Einrichtungen der ärztlichen Aus-, Fort- und Weiterbildung und an Qualitätsmanagementsysteme;
  • die breite Öffentlichkeit zur Information über gute medizinische Vorgehensweise.

III Organisation und methodisches Vorgehen

Nationale VersorgungsLeitlinien erfüllen alle Anforderungen an S3-Leitlinien gemäß AWMF-Regelwerk 30921. Dazu gehören ein multidisziplinäres Gremium, in dem alle an der Versorgung beteiligten Fachgruppen und -disziplinen vertreten sind, ein transparentes Management von Interessenkonflikten, die systematische Recherche und Bewertung der Evidenz zu allen relevanten Fragestellungen sowie ein strukturierter, formaler Konsensprozess.

Hinter jeder Empfehlungsnummer ist vermerkt, ob die Empfehlung auf der kritischen Bewertung der Ergebnisse einer systematischen Literaturrecherche beruht oder konsensbasiert ausgesprochen wurde (e oder k). Desweiteren ist ersichtlich, ob die Empfehlung neu formuliert ("neu"), eine zuvor bestehende Empfehlung geprüft und angepasst ("modifiziert") oder sie nach Prüfung durch die Leitliniengruppe ohne Änderungen aus der vorherigen Auflage bzw. Version übernommen wurde ("bestätigt").

Für detaillierte Informationen zur Methodik (z. B. Zusammensetzung der Leitliniengruppe, Patientenbeteiligung, Auswahl und Bewertung der Evidenz, Konsensprozess, Umgang mit Interessenkonflikten) siehe Leitlinienreport zur Version 4 33981 (Kapitel 6 Medikamentöse Therapie (2023)) sowie Leitlinienreport zur 3. Auflage 31653 (alle weiteren Kapitel) (abrufbar unter www.leitlinien.de/herzinsuffizienz).

NVL Chronische Herzinsuffizienz, Version 4.0, 2023

Mehr zur NVL Chronische Herzinsuffizienz

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zuletzt verändert: 12.12.2023 | 09:20 Uhr