Glossar
Begriffe |
Definition |
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Bewegungstherapie nach verhaltenstherapeutische Prinzipien |
Zu den verhaltenstherapeutischen Prinzipien zählen ein zeitlich fest vorgeschriebener Therapieplan und die aktive Teilnahme des Patienten. Funktionelle Ziele werden von Patient und Therapeut festgelegt und vom Therapeuten überwacht. Die aktive Teilnahme wird durch den Therapeuten unterstützt, welcher ein positives Schmerzverhalten vermittelt und unterstützt. Gleichzeitig wird vermittelt, dass die Schmerzen das Bewegungsprogramm nicht behindern und somit die fear-avoidance-beliefs abgebaut. |
Ergotherapie |
Ergotherapie unterstützt und begleitet Menschen jeden Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind. Ziel ist, sie bei der Durchführung für sie bedeutungsvoller Betätigungen in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit in ihrer persönlichen Umwelt zu stärken. Hierbei dienen spezifische Aktivitäten, Umweltanpassung und Beratung dazu, dem Menschen Handlungsfähigkeit im Alltag, gesellschaftliche Teilhabe und eine Verbesserung seiner Lebensqualität zu ermöglichen |
Fear-Avoidance-Beliefs (Angst-Vermeidungs-Überzeugungen) |
Überzeugungsmuster, dass körperliche Aktivität oder die berufliche Arbeit die Schmerzerkrankung verschlimmern. Daraus kann ein Angst-Vermeidungs-Verhalten (psychologische Copingstrategie) entstehen, dass darin besteht eine Quelle der Angst zu vermeiden. |
Fixed-Effects-Modell |
Form der quantitativen Datenanalyse in einer Metaanalyse, wobei die Studienergebnisse in Abhängigkeit von ihrer Varianz (Genauigkeit) gewichtet und ausgewertet werden. Es wird vorausgesetzt, dass alle Studien die gleiche Grundpopulation aufweisen (keine Variation der Stichproben). |
Individual Patient Data |
Besondere Form einer systematischen Übersichtsarbeit, für welche die originalen Rohdaten der einzelnen Studien von den Autoren erhoben werden. Diese Daten können dann zusammen re-analysiert und ggf. in einer Metaanalyse ausgewertet werden. |
Katastrophisieren |
Automatische Gedanken als Reaktionen auf Schmerzen, in denen diese als besonders bedrohlich interpretiert werden. |
Muskel Energie Technik (MET) nach Mitchell |
Methode der Osteopathie, wobei die bewusste Kontraktion der Muskeln des Patienten kontrolliert in eine bestimmte Richtung gegen einen von außen applizierten Gegendruck des Therapeuten genutzt wird. |
negatives Leistungsbild |
Beschreibt Tätigkeiten die durch Krankheit oder Behinderung bedingte Fähigkeitsstörungen unter Berücksichtigung der Anforderungen im Erwerbsleben auszuschließen sind (nicht durchführbare Tätigkeiten). |
NeuPSIG-Fachgruppe |
Neuropathic Pain Special Interest Group Interessengruppe der IASP (international Association for the study of pain) für neuropathische Schmerzen |
Off-Label-Use |
Unter "Off-Label-Use" wird der zulassungsüberschreitende Einsatz eines Arzneimittels verstanden, insbesondere bei der Anwendung eines zuge-lassenen Arzneimittels außerhalb der von den nationalen oder europäischen Zulassungsbehörden genehmigten Anwendungsgebiete (Definition des G-BA). Um die Substanzen als Off-Label-Use in der klinischen Praxis einzusetzen, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
Weiterhin hat der behandelnde Arzt eine besondere Aufklärungspflicht über mögliche Konsequenzen (keine Herstellerhaftung usw.) gegenüber dem Patienten. Eine gemeinsame Entscheidungsfindung ist notwendig. Ein "off-label-use" ist dementsprechend nur bei schwerwiegenden Erkrankungen zulässig, wenn es keine Behandlungsalternative gibt. Nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse muss die begründete Aussicht bestehen, dass die Behandlung zu einem Erfolg führt. |
Passives Krankheitsverhalten |
Die Verantwortung für die eigene Gesundheit wird an die Vertreter des Gesundheitssystems delegiert. Therapie wird nicht selbst unternehmend konsumiert, Patienten lassen sich "behandeln", zur Kur "verschicken", vorzeitig "berenten". Dies wird gefördert durch zu geringe Berücksichtigung individueller Anliegen und Probleme der Betroffenen (entscheidend ist nur die Diagnose) und Verunsicherung durch Dramatisierung (z. B. an Hand von gemachten aber nicht-indizierten Röntgenaufnahmen). Ferner ist auch die Anwendung passiver Therapiemaßnahmen mit aktivem Bewältigungsverhalten schwer zu vereinbaren. Dieses ist aber Voraussetzung die Mitarbeit der Patienten und damit für einen Therapieerfolg. |
positives Leistungsbild |
Beschreibt die zumutbaren beruflichen Belastungen durch verbleibende Fähigkeiten (durchführbare Tätigkeiten). |
Prävention |
Primärprävention beinhaltet Maßnahmen zur Vermeidung von Erkrankungen oder von gesundheitsschädigendem Verhalten. Sekundärprävention umfasst Maßnahmen zur Früherkennung von bestehenden Erkrankungen oder von Risiken (z. B. Gesundheitscheck, Vorsorgeuntersuchungen) und ihre erfolgreiche Frühtherapie. Tertiärprävention im weiteren Sinne ist die wirksame Behandlung einer symptomatisch gewordenen Erkrankung mit dem Ziel, Verschlimmerung und bleibende Funktionsverluste zu verhüten. |
Prozessqualität |
Eigenschaften der Kernprozesse (z. B. Therapie, Pflege, Beratung) und Hilfsprozesse (z. B. Verwaltung, Fortbildung) in der jeweiligen Einrichtung, ihre Effektivität und Abstimmung untereinander. |
Random-Effects-Modell |
Konservativere Form der quantitativen Datenanalyse in einer Metaanalyse, wobei die Studienergebnisse in Abhängigkeit von ihrer Varianz (Genauigkeit) und zusätzlich in Abhängigkeit der Variation zwischen den Studienergebnissen ausgewertet werden. Es wird angenommen, dass die Studien unterschiedliche Patientenkollektive und somit verschiedene Grundpopulationen untersuchten. |
Strukturqualität |
Zum Beispiel die personelle Ausstattung und Qualifikation der Mitarbeitenden, die Qualität und Quantität der anderen Ressourcen, die zur Leistungserbringung notwendig sind (Organisation, finanzielle Voraussetzungen, Infrastruktur, Gebäude und Technikausstattung, Management, Systeme der Qualitätssicherung usw.) einer Einrichtung. |
Task Persistence (beharrliche Arbeitsamkeit) |
Typisches Verhalten als Reaktion auf Schmerzen, bei dem gerade anstehende Aktivitäten um jeden Preis aufrecht erhalten werden, auch bei deutlichem Anstieg der Schmerzen. |
Thought Suppression (Gedankenunterdrückung) |
Automatische Gedanken als Reaktion auf Schmerzen, in denen diese unterdrückt werden ("Reiß‘ Dich zusammen"). |
Traditional Use |
Registrierung für Arzneimittel,
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Verhaltens- und Verhältnisprävention |
Präventionsmaßnahmen können sich sowohl auf das Verhalten von Individuen und Gruppen (Verhaltensprävention) als auch auf Veränderungen der biologischen, sozialen oder technischen Umwelt (Verhältnisprävention, Gesundheitsschutz) beziehen. |
Well Established Use |
Zulassung für Arzneimittel,
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Work Conditioning |
Arbeitsbezogenes, intensives, zielorientiertes Behandlungsprogramm, welches insbesondere auf die Wiederherstellung der neuromuskulären und kardiopulmonalen Funktionen ausgerichtet ist. Mehrstündige Sitzungen bis maximal 4 Std./Tag, 5 Tage/Woche, 8 Wochen in der Regel 3–6 Wochen nach Unfall oder Erkrankung, Physische Defizite, welche die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen. Fehlen bedeutsamer Symptomausweitung oder psychosozialer Probleme. |
Work Hardening |
Interdisziplinäres, stark strukturiertes, zielorientiertes Behandlungsprogramm in welchem physische Konditionierung und Arbeitssimulation unter Beachtung der physischen, verhaltensmäßigen oder beruflichen Defizite zur Anwendung kommen mit dem Ziel, die Wiederaufnahme der Arbeit zu ermöglichen. Mehrstündige Sitzungen bis maximal 8 Std./Tag, 5 Tage/Woche, 8 Wochen, mindestens 3 Monate nach Unfall oder Erkrankung, Physische, verhaltensmäßige oder berufliche Defizite, welche zur Arbeitsunfähigkeit führten. |
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NVL Nicht-spezifischer Kreuzschmerz, 2. Auflage – Empfehlungsübersicht
Alle Empfehlungen im Überblick.
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Kreuzschmerz – Bedeutung von seelischen Belastungen
Sie werden weitergeleitet auf unsere Seite Patienten-Information.de
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Kreuzschmerz – Brauche ich ein Röntgen, CT oder MRT?
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Kreuzschmerz – Warum Bewegung?
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Kreuzschmerz – Multimodale Schmerz-Behandlung
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Patientenleitlinie Kreuzschmerz
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Akute Kreuzschmerzen
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Chronische Kreuzschmerzen
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Langfassung
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Kurzfassung
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Das Archiv enthält abgelaufene, zurückgezogene Dokumente zur Nationalen Versorgungsleitlinie Nicht-spezifischer Kreuzschmerz.
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Langfassung, 2. Auflage, Konsultationsentwurf
ersetzt durch 2. Auflage, Version 1 im März 2017
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Langfassung, 1. Auflage, Version 5
ersetzt durch 2. Auflage, Version 1 im März 2017
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Langfassung, 1. Auflage, Version 4
ersetzt durch Version 5. Begründung: Inhaltliche Prüfung durch das Expertengremium und Verlängerung der Gültigkeit bis zum 31.12.2016, redaktionelle Anpassung der Pfeilrichtung für Empfehlung 3-5
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Langfassung, 1. Auflage, Version 1.2
ersetzt durch Version 4, August 2013. Begründung: Änderungen aufgrund der ruhenden Zulassung von tetrazepamhaltigen Arzneimitteln, grundsätzliche Änderung der vorgegebenen Gültigkeit aller NVL von vier auf fünf Jahre, Einführung neuer Versionsnummerierung, Ergänzung der DOI, redaktionelle Änderungen
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Langfassung, 1. Auflage, Version 1.1
durch Version 1.2, August 2011. Begründung: Auf Seite 96 wurde im Kapitel H 6.1.4 „Andere Analgetika“ im Absatz zu Flupirtin die Angabe zur Häufigkeit der täglichen Einnahme in der zitierten Studie ergänzt.
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Langfassung, 1. Auflage, Version 1.0
ersetzt durch Version 1.1, Juni 2011. Begründung: Symboländerung bei Negativempfehlungen, Korrektur von Literaturbelegen im Abschnitt H 6.4, redaktionelle Änderungen
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Langfassung, 1. Auflage, Version 0.2
ersetzt durch Version 1.0, November 2010. Begründung: Veröffentlichung der Finalfassung
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Langfassung, 1. Auflage, Konsultationsentwurf, Version 1.0
ersetzt durch Version 0.2, Juni 2010. Begründung: Ende der Konsultationsphase am 16. Juni 2010
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Kurzfassung, 1. Auflage, Version 5
Gültigkeit abgelaufen im März 2017. Ersetzt durch 2. Auflage, Version 1 im Mai 2017
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Kurzfassung, 1. Auflage, Version 5 - englisch
abgelaufen im März 2017. Ersetzt durch 2. Auflage, Version 1 im Mai 2017
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Kurzfassung, 1. Auflage, Version 4
ersetzt durch Version 5. Begründung: Inhaltliche Prüfung durch das Expertengremium und Verlängerung der Gültigkeit bis zum 31.12.2016, redaktionelle Anpassung der Pfeilrichtung für Empfehlung 3-5
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Kurzfassung, 1. Auflage, Version 4 - englisch
ersetzt durch Version 5. Begründung: Inhaltliche Prüfung durch das Expertengremium und Verlängerung der Gültigkeit bis zum 31.12.2016, redaktionelle Anpassung der Pfeilrichtung für Empfehlung 3-5
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Kurzfassung, 1. Auflage, Version 1.2
ersetzt durch Version 4, August 2013. Begründung: Änderungen aufgrund der ruhenden Zulassung von tetrazepamhaltigen Arzneimitteln, grundsätzliche Änderung der vorgegebenen Gültigkeit aller NVL von vier auf fünf Jahre, Einführung neuer Versionsnummerierung, Ergänzung der DOI, redaktionelle Änderungen
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Kurzfassung, 1. Auflage, Version 1.2 - englisch
ersetzt durch Version 4, August 2013. Begründung: Änderungen aufgrund der ruhenden Zulassung von tetrazepamhaltigen Arzneimitteln, grundsätzliche Änderung der vorgegebenen Gültigkeit aller NVL von vier auf fünf Jahre, Einführung neuer Versionsnummerierung, Ergänzung der DOI, redaktionelle Änderungen
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Kurzfassung, 1. Auflage, Version 1.1
ersetzt durch Version 1.2, August 2011. Begründung: Keine Änderungen, Anpassung der Versionsnummer an Langfassung
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Kurzfassung, 1. Auflage, Version 1.0
ersetzt durch Version 1.1, Juni 2011. Begründung: Symboländerung bei Negativempfehlungen, redaktionelle Änderungen
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Leitlinien-Report, 1. Auflage, Version 3
ersetzt durch 2. Auflage, Version 1 im März 2017
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Leitlinien-Report, 1. Auflage, Version 1.1
ersetzt durch Version 3, Februar 2015. Begründung: Grundsätzliche Änderung der vorgegebenen Gültigkeit aller NVL von vier auf fünf Jahre, Einführung neuer Versionsnummerierung, Ergänzung der DOI sowie redaktionelle Änderungen
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Leitlinien-Report, 1. Auflage, Version 1.0
ersetzt durch Version 1.1, Juni 2011. Begründung: Symboländerung bei Negativempfehlungen, redaktionelle Änderungen
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Evidenztabellen, 1. Auflage, Version 1
Gültigkeit abgelaufen im März 2017. Begründung: Veröffentlichung des Leitlinienreports, 2. Auflage
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PatientenLeitlinie, 2. Auflage, Konsultationsfassung
ersetzt durch 2. Auflage, Version 1, November 2017. Begründung: Veröffentlichung der Finalfassung
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PatientenLeitlinie, 1. Auflage, Version 2
ersetzt durch 2. Auflage, Konsultationsfassung. Begründung: Gültigkeit abgelaufen
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PatientenLeitlinie, 1. Auflage, Version 1
ersetzt durch Version 2, August 2013. Begründung: Änderungen aufgrund der ruhenden Zulassung von tetrazepamhaltigen Arzneimitteln, grundsätzliche Änderung der vorgegebenen Gültigkeit aller NVL von vier auf fünf Jahre, Einführung neuer Versionsnummerierung, Ergänzung der DOI, redaktionelle Änderungen
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PatientenLeitlinie, 1. Auflage, Konsultationsentwurf
Finalfassung in Bearbeitung. Begründung: Ende der Konsultationsphase am 17. Oktober 2011
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PatientenLeitlinien-Report, 1. Auflage, Version 2
Gültigkeit abgelaufen
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PatientenLeitlinien-Report, 1. Auflage, Version 1
ersetzt durch Version 2, Februar 2015. Begründung: Grundsätzliche Änderung der vorgegebenen Gültigkeit aller NVL von vier auf fünf Jahre sowie redaktionelle Änderungen
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