Medikamentöse Therapie
Empfehlungen/Statements |
Empfehlungsgrad |
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Folgende Grundsätze sollen unabhängig von der Wahl, der Einleitung und der Durchführung der medikamentösen Therapie berücksichtigt werden:
Expertenkonsens |
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NSAR sollten zur Behandlung nicht-spezifischer Kreuzschmerzen in der niedrigsten wirksamen Dosierung und so kurzzeitig wie möglich angewendet werden. Literatur 12086, 24422, 24573, 24418 |
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NSAR sollen nicht parenteral verabreicht werden. Literatur 12086 |
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Bei NSAR-Behandlung und gleichzeitig vorliegenden Risiken für gastrointestinale Komplikationen sollten prophylaktisch Protonenpumpenhemmer gegeben werden. Expertenkonsens |
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COX-2-Hemmer können unter Berücksichtigung der Warnhinweise zur Behandlung nicht-spezifischer Kreuzschmerzen angewendet werden, wenn NSAR kontraindiziert sind oder nicht vertragen werden. Literatur 12086, 24422, 24573 |
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Metamizol kann zur Behandlung nicht-spezifischer Kreuzschmerzen in der niedrigsten wirksamen Dosierung und so kurzzeitig wie möglich angewendet werden, wenn NSAR kontraindiziert sind. Expertenkonsens |
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Paracetamol sollte nicht zur Behandlung nicht-spezifischer Kreuzschmerzen angewendet werden. Literatur 24234 |
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Flupirtin soll nicht zur Behandlung nicht-spezifischer Kreuzschmerzen angewendet werden. Literatur 8303, 17861, 24709, 24961, 24962, 24946, 24947, 24949, 24948 |
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Opioide können zur Behandlung akuter nicht-spezifischer Kreuzschmerzen bei fehlendem Ansprechen oder Vorliegen von Kontraindikationen gegen nicht-opioide Analgetika angewendet werden. Literatur 24772, 24773, 24771, 24776, 24770 |
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6-10 [Hintergrund und Evidenz] Opioide können zur Behandlung chronischer nicht-spezifischer Kreuzschmerzen als eine Therapieoption für vier bis zwölf Wochen angewendet werden. Literatur 24422, 24218, 24366, 25526 |
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6-11 [Hintergrund und Evidenz] Die Opioidtherapie soll regelmäßig reevaluiert werden, bei akuten nicht-spezifischen Kreuzschmerzen nach spätestens vier Wochen, bei chronischen Kreuzschmerzen nach spätestens drei Monaten. Referenzleitlinie 24966 |
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6-12 [Hintergrund und Evidenz] Opioide können zur Behandlung chronischer nicht-spezifischer Kreuzschmerzen auch als langfristige Therapieoption angewendet werden, wenn unter einer zeitlich befristeten Therapie (vier bis zwölf Wochen) eine klinisch relevante Reduktion der Schmerzen und/oder des körperlichen Beeinträchtigungserlebens bei fehlenden oder geringen Nebenwirkungen eingetreten ist. Literatur 25260 |
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6-13 [Hintergrund und Evidenz] Opioide sollen zur Langzeitbehandlung chronischer nicht-spezifischer Kreuzschmerzen nur im Rahmen eines therapeutischen Gesamtkonzeptes angewendet werden. Referenzleitlinie 24966 |
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6-14 [Hintergrund und Evidenz] Die Opioidtherapie soll beendet werden, wenn das vereinbarte Therapieziel nicht erreicht wird. Referenzleitlinie 24966 |
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6-15 [Hintergrund und Evidenz] Transdermale Opioide sollen nicht zur Behandlung akuter und subakuter nicht-spezifischer Kreuzschmerzen angewendet werden. Expertenkonsens |
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6-16 [Hintergrund und Evidenz] Muskelrelaxanzien sollten nicht zur Behandlung akuter nicht-spezifischer Kreuzschmerzen angewendet werden. Literatur 9303, 18887 |
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6-17 [Hintergrund und Evidenz] Muskelrelaxanzien sollen nicht zur Behandlung chronischer nicht-spezifischer Kreuzschmerzen angewendet werden. Literatur 9303, 18887 |
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6-18 [Hintergrund und Evidenz] Antidepressiva sollten nicht zur Behandlung nicht-spezifischer Kreuzschmerzen angewendet werden. Literatur 12085, 24573, 24444 |
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6-19 [Hintergrund und Evidenz] Antidepressiva können zur Behandlung chronischer nicht-spezifischer Kreuzschmerzen bei Vorliegen einer komorbiden Depression oder Schlafstörung angewendet werden. Expertenkonsens |
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6-20 [Hintergrund und Evidenz] Gabapentin, Pregabalin, Topiramat und Carbamazepin sollten nicht zur Behandlung nicht-spezifischer Kreuzschmerzen angewendet werden. Literatur 24422, 11236 |
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6-21 [Hintergrund und Evidenz] Die Kombination von Uridinmonophosphat, Vitamin B12 und Folsäure soll nicht zur Behandlung nicht-spezifischer Kreuzschmerzen angewendet werden. Expertenkonsens |
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6-22 [Hintergrund und Evidenz] Weidenrinde kann in Kombination mit aktivierenden Maßnahmen zur Behandlung chronischer nicht-spezifischer Kreuzschmerzen angewendet werden. Literatur 24210 |
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6-23 [Hintergrund und Evidenz] Teufelskralle sollte nicht zur Behandlung nicht-spezifischer Kreuzschmerzen angewendet werden. Literatur 24210 |
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6-24 [Hintergrund und Evidenz] Capsaicinpflaster und -cremes können im Rahmen des Selbstmanagements in Kombination mit aktivierenden Maßnahmen zur Behandlung nicht-spezifischer Kreuzschmerzen angewendet werden. Literatur 24210, 24591 |
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6-25 [Hintergrund und Evidenz] Topisch applizierbare NSAR sollen nicht zur Behandlung nicht-spezifischer Kreuzschmerzen angewendet werden. Expertenkonsens |
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6-26 [Hintergrund und Evidenz] Beinwellhaltige Creme sollte nicht zur Behandlung nicht-spezifischer Kreuzschmerzen angewendet werden. Literatur 24210 |
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6-27 [Hintergrund und Evidenz] Intravenös, -muskulär oder subkutan applizierbare Schmerzmittel, Lokalanästhetika, Glukokortikoide und Mischinfusionen sollen nicht zur Behandlung nicht-spezifischer Kreuzschmerzen angewendet werden. Literatur 25538, 25539, 25527, 25528, 25529, 25533, 25532, 8114, 24413 |