NVL Nicht-spezifischer Kreuzschmerz, 2. Auflage – Empfehlungsübersicht

Medikamentöse Therapie

Empfehlungen/Statements

Empfehlungsgrad

6-1 [Hintergrund und Evidenz]

Folgende Grundsätze sollen unabhängig von der Wahl, der Einleitung und der Durchführung der medikamentösen Therapie berücksichtigt werden:

  • Aufklärung, dass Medikamente nur eine unterstützende Therapieoption bei Kreuzschmerzen darstellen;
  • Festlegung eines realistischen und relevanten Therapieziels auch unter Berücksichtigung der körperlichen Funktion (z. B. Verbesserung der Gehstrecke oder Belastbarkeit, relevante Schmerzlinderung (>30 oder >50%));
  • individuelle Auswahl der Medikation unter Berücksichtigung der Begleiterkrankungen, Begleitmedikation, Unverträglichkeiten, Vorerfahrungen und Präferenzen des Patienten (siehe auch LL Multimedikation (DEGAM) 23094, PRISCUS- und FORTA-Liste (DGIM) 25540, 25536);
  • stufenweise Dosistitration der Medikation zum Erreichen dieses Effektes mit der geringsten effektiven Dosierung;
  • Überprüfung des Auftretens von Nebenwirkungen und des klinischen Effekts in regelmäßigen Intervallen (ca. vier Wochen);
  • bei akuten Schmerzen zeitiges Ausschleichen bzw. Absetzen der Medikation mit Besserung der Symptomatik;
  • Fortführung der Therapie nur bei guter Wirksamkeit und Verträglichkeit, Überprüfung in regelmäßigen Intervallen (alle drei Monate);
  • Ausschleichen/Absetzen der Therapie bei nicht ausreichender Wirksamkeit (trotz angemessener Dosierung) oder relevanten Nebenwirkungen.

Expertenkonsens

Starke Empfehlung

6-2 [Hintergrund und Evidenz]

NSAR sollten zur Behandlung nicht-spezifischer Kreuzschmerzen in der niedrigsten wirksamen Dosierung und so kurzzeitig wie möglich angewendet werden.

Literatur 12086, 24422, 24573, 24418

Abgeschwächte Empfehlung

6-3 [Hintergrund und Evidenz]

NSAR sollen nicht parenteral verabreicht werden.

Literatur 12086

Starke Negativ-Empfehlung

6-4 [Hintergrund und Evidenz]

Bei NSAR-Behandlung und gleichzeitig vorliegenden Risiken für gastrointestinale Komplikationen sollten prophylaktisch Protonenpumpenhemmer gegeben werden.

Expertenkonsens

Abgeschwächte Empfehlung

6-5 [Hintergrund und Evidenz]

COX-2-Hemmer können unter Berücksichtigung der Warnhinweise zur Behandlung nicht-spezifischer Kreuzschmerzen angewendet werden, wenn NSAR kontraindiziert sind oder nicht vertragen werden.

Literatur 12086, 24422, 24573

Offene Empfehlung

6-6 [Hintergrund und Evidenz]

Metamizol kann zur Behandlung nicht-spezifischer Kreuzschmerzen in der niedrigsten wirksamen Dosierung und so kurzzeitig wie möglich angewendet werden, wenn NSAR kontraindiziert sind.

Expertenkonsens

Offene Empfehlung

6-7 [Hintergrund und Evidenz]

Paracetamol sollte nicht zur Behandlung nicht-spezifischer Kreuzschmerzen angewendet werden.

Literatur 24234

Abgeschwächte Negativ-Empfehlung

6-8 [Hintergrund und Evidenz]

Flupirtin soll nicht zur Behandlung nicht-spezifischer Kreuzschmerzen angewendet werden.

Literatur 8303, 17861, 24709, 24961, 24962, 24946, 24947, 24949, 24948

Starke Negativ-Empfehlung

6-9 [Hintergrund und Evidenz]

Opioide können zur Behandlung akuter nicht-spezifischer Kreuzschmerzen bei fehlendem Ansprechen oder Vorliegen von Kontraindikationen gegen nicht-opioide Analgetika angewendet werden.

Literatur 24772, 24773, 24771, 24776, 24770

Offene Empfehlung

6-10 [Hintergrund und Evidenz]

Opioide können zur Behandlung chronischer nicht-spezifischer Kreuzschmerzen als eine Therapieoption für vier bis zwölf Wochen angewendet werden.

Literatur 24422, 24218, 24366, 25526

Offene Empfehlung

6-11 [Hintergrund und Evidenz]

Die Opioidtherapie soll regelmäßig reevaluiert werden, bei akuten nicht-spezifischen Kreuzschmerzen nach spätestens vier Wochen, bei chronischen Kreuzschmerzen nach spätestens drei Monaten.

Referenzleitlinie 24966

Starke Empfehlung

6-12 [Hintergrund und Evidenz]

Opioide können zur Behandlung chronischer nicht-spezifischer Kreuzschmerzen auch als langfristige Therapieoption angewendet werden, wenn unter einer zeitlich befristeten Therapie (vier bis zwölf Wochen) eine klinisch relevante Reduktion der Schmerzen und/oder des körperlichen Beeinträchtigungserlebens bei fehlenden oder geringen Nebenwirkungen eingetreten ist.

Literatur 25260

Offene Empfehlung

6-13 [Hintergrund und Evidenz]

Opioide sollen zur Langzeitbehandlung chronischer nicht-spezifischer Kreuzschmerzen nur im Rahmen eines therapeutischen Gesamtkonzeptes angewendet werden.

Referenzleitlinie 24966

Starke Empfehlung

6-14 [Hintergrund und Evidenz]

Die Opioidtherapie soll beendet werden, wenn das vereinbarte Therapieziel nicht erreicht wird.

Referenzleitlinie 24966

Starke Empfehlung

6-15 [Hintergrund und Evidenz]

Transdermale Opioide sollen nicht zur Behandlung akuter und subakuter nicht-spezifischer Kreuzschmerzen angewendet werden.

Expertenkonsens

Starke Negativ-Empfehlung

6-16 [Hintergrund und Evidenz]

Muskelrelaxanzien sollten nicht zur Behandlung akuter nicht-spezifischer Kreuzschmerzen angewendet werden.

Literatur 9303, 18887

Abgeschwächte Negativ-Empfehlung

6-17 [Hintergrund und Evidenz]

Muskelrelaxanzien sollen nicht zur Behandlung chronischer nicht-spezifischer Kreuzschmerzen angewendet werden.

Literatur 9303, 18887

Starke Negativ-Empfehlung

6-18 [Hintergrund und Evidenz]

Antidepressiva sollten nicht zur Behandlung nicht-spezifischer Kreuzschmerzen angewendet werden.

Literatur 12085, 24573, 24444

Abgeschwächte Negativ-Empfehlung

6-19 [Hintergrund und Evidenz]

Antidepressiva können zur Behandlung chronischer nicht-spezifischer Kreuzschmerzen bei Vorliegen einer komorbiden Depression oder Schlafstörung angewendet werden.

Expertenkonsens

Offene Empfehlung

6-20 [Hintergrund und Evidenz]

Gabapentin, Pregabalin, Topiramat und Carbamazepin sollten nicht zur Behandlung nicht-spezifischer Kreuzschmerzen angewendet werden.

Literatur 24422, 11236

Abgeschwächte Negativ-Empfehlung

6-21 [Hintergrund und Evidenz]

Die Kombination von Uridinmonophosphat, Vitamin B12 und Folsäure soll nicht zur Behandlung nicht-spezifischer Kreuzschmerzen angewendet werden.

Expertenkonsens

Starke Negativ-Empfehlung

6-22 [Hintergrund und Evidenz]

Weidenrinde kann in Kombination mit aktivierenden Maßnahmen zur Behandlung chronischer nicht-spezifischer Kreuzschmerzen angewendet werden.

Literatur 24210

Offene Empfehlung

6-23 [Hintergrund und Evidenz]

Teufelskralle sollte nicht zur Behandlung nicht-spezifischer Kreuzschmerzen angewendet werden.

Literatur 24210

Abgeschwächte Negativ-Empfehlung

6-24 [Hintergrund und Evidenz]

Capsaicinpflaster und -cremes können im Rahmen des Selbstmanagements in Kombination mit aktivierenden Maßnahmen zur Behandlung nicht-spezifischer Kreuzschmerzen angewendet werden.

Literatur 24210, 24591

Offene Empfehlung

6-25 [Hintergrund und Evidenz]

Topisch applizierbare NSAR sollen nicht zur Behandlung nicht-spezifischer Kreuzschmerzen angewendet werden.

Expertenkonsens

Starke Negativ-Empfehlung

6-26 [Hintergrund und Evidenz]

Beinwellhaltige Creme sollte nicht zur Behandlung nicht-spezifischer Kreuzschmerzen angewendet werden.

Literatur 24210

Abgeschwächte Negativ-Empfehlung

6-27 [Hintergrund und Evidenz]

Intravenös, -muskulär oder subkutan applizierbare Schmerzmittel, Lokalanästhetika, Glukokortikoide und Mischinfusionen sollen nicht zur Behandlung nicht-spezifischer Kreuzschmerzen angewendet werden.

Literatur 25538, 25539, 25527, 25528, 25529, 25533, 25532, 8114, 24413

Starke Negativ-Empfehlung

NVL Nicht-spezifischer Kreuzschmerz, 2. Auflage, 2017. Version 1 – Empfehlungsübersicht
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zuletzt verändert: 25.06.2021 | 13:19 Uhr