NVL Asthma, 4. Auflage – Kurzfassung

11 Rehabilitation

Empfehlungen/Statements

Empfehlungsgrad

11-1 [Hintergrund und Evidenz]

Patienten mit Asthma soll eine pneumologische Rehabilitation angeboten werden, wenn trotz adäquater ambulanter ärztlicher Betreuung beeinträchtigende körperliche, soziale oder psychische Krankheitsfolgen bestehen, die die Möglichkeiten von normalen Aktivitäten bzw. der Teilhabe am normalen beruflichen und privaten Leben behindern. Dies gilt insbesondere bei folgenden Konstellationen:

  • persistierende asthmatische Beschwerden bzw. fehlende Asthmakontrolle;
  • fixierte Obstruktion mit entsprechender Symptomatik;
  • Gefährdung der Berufs- und Erwerbsfähigkeit, eines geeigneten und angemessenen Schulabschlusses bzw. einer Berufsausbildung;
  • drohende Pflege- und Hilfsbedürftigkeit;
  • Notwendigkeit von nicht-medikamentösen Therapieverfahren, wenn diese ambulant nicht im erforderlichen Ausmaß erfolgen können, z. B. Schulung, Atemphysiotherapie, Physiotherapie, medizinische Trainingstherapie, Tabakentwöhnung, psychotherapeutische Hilfen, Allergen- und Schadstoffkarenz;
  • Faktoren im Bereich des familiär-sozialen Umfeldes, die den Krankheitsverlauf negativ beeinflussen und im Rahmen eines multiprofessionellen Rehabilitationssettings bearbeitet werden können;
  • Komorbiditäten, die einen multiprofessionellen Therapieansatz benötigen, der ambulant so nicht vorhanden oder umsetzbar ist.

Starke Empfehlung

NVL Asthma, 4. Auflage, 2020. Version 1 – Kurzfassung
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zuletzt verändert: 27.05.2021 | 11:43 Uhr