8 Prävention
Präventiven Bestrebungen zur Verhinderung von nicht-spezifischen Kreuzschmerzen und deren Chronifizierung kommt – angesichts der beträchtlichen gesundheitspolitischen und -ökonomischen Relevanz – ein großer Stellenwert zu. Dabei gilt es, die multifaktorielle Genese von Kreuzschmerzen zu berücksichtigen und das Bewusstsein der Gesellschaft und der Betroffenen zu schärfen.
Ziel dieses Kapitels ist es, einen Überblick über die aktuelle Evidenz und konkrete Empfehlungen zu präventiven Maßnahmen der Kreuzschmerzen zu geben. Maßnahmen zur Sekundär- und Tertiärprävention (siehe Glossar) werden darüber hinaus auch in den Kapiteln Diagnostik, Therapieplanung, nicht-medikamentöse Therapie und multimodale Behandlungskonzepte beschrieben und empfohlen.
Die Evidenzlage bezüglich primär-präventiver Maßnahmen (siehe Glossar) ist schwach, v. a. was die Nachhaltigkeit präventiver Maßnahmen angeht. Evidenzbasierte Empfehlungen für die Primärprävention zu formulieren ist kaum möglich, da aufgrund der hohen Lebenszeitprävalenz 9931 die Studien meist über den primärpräventiven Aspekt hinausgehen.
8.1 Körperliche Aktivität und Bewegung
Empfehlungen/Statements |
Empfehlungsgrad |
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Körperliche Bewegung soll den Betroffenen zur Vermeidung oder Verkürzung von Kreuzschmerzepisoden und Arbeitsunfähigkeit empfohlen werden. Literatur 15813, 24209, 24195, 24584 |
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Die Form der Bewegung soll sich nach den individuellen Präferenzen und Voraussetzungen der Betroffenen richten. Literatur 24640 |
Für den positiven Einfluss körperlicher Bewegung im Hinblick auf die Prävention erneuter Schmerzepisoden und die Vorbeugung von Arbeitsunfähigkeit bedingt durch Kreuzschmerzen gibt es in der Literatur gute Hinweise 15813, 24209, 24195, 24584. Die Effekte in Bezug auf die Reduktion der Krankheitstage sind jedoch sehr gering 24195. Es wurden keine Hinweise gefunden für besonders wirksame Aktivitätsformen oder Übungen (spezielle oder allgemeine Trainingsübungen) bzw. zu Häufigkeit und Intensität.
Grundsätzlich fördert körperliche Bewegung die allgemeine Gesundheit und Fitness. Dabei kommt es vielmehr auf die Regelmäßigkeit der Bewegung als auf bestimmte Bewegungsformen an. Allerdings zeigt die Erfahrung, dass Personen, die nicht erkrankt sind, mitunter nur schwer zu motivieren sind, regelmäßig präventive Aktivitäten zu absolvieren. Personen mit überwiegend körperlich aktiver Tätigkeit am Arbeitsplatz sind zwar bereits in Bewegung, können aber durch die Einseitigkeit ihrer Tätigkeiten besonders gefährdet sein 17228. Hier kann eine ausgleichende Aktivität im Freizeitbereich risikomindernd wirken. Sinnvollerweise entscheiden Patient und Arzt gemeinsam, welche Form und welches Ausmaß der körperlichen Aktivität geeignet ist, beruhend auf den Präferenzen des Betroffenen, seiner Alltagsumstände und seiner Fitness 24640.
8.2 Edukation (Information/Schulung)
Empfehlungen/Statements |
Empfehlungsgrad |
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Information und Schulung – basierend auf einem biopsychosozialen Krankheitsmodell über die Entstehung und den Verlauf von Kreuzschmerzen – sollten in die Prävention einbezogen werden. Literatur 15813, 4733, 24490, 24403, 24574, 24399 |
Mehrere systematische Übersichtsarbeiten 15813, 4733, 24490, 24403 finden keine hinreichenden Belege dafür, dass Edukation als alleinige Maßnahme zur Primär- und Sekundärprävention von Kreuzschmerzen den gewünschten Effekt (Vermeidung (weiterer) Schmerzepisoden und/oder AU-Tage) liefert. Auch im Bereich der Tertiärprävention zeigen sich positive Effekte nur in Verbindung von Informationsmaterialien mit aktivierenden Maßnahmen 24574, 24399. Die Leitlinienautoren sehen dennoch gerade für Patienten mit erhöhtem Chronifizierungsrisiko und niedrigerem sozioökonomischem Status einen Bedarf für die Informationsvermittlung.
Die Inhalte reichen von der reinen Wissensvermittlung (Informationen über die Erkrankung in Form von Broschüren, Büchern, Vorträgen und Schulungen) bis hin zu Techniken zur Verhaltensänderung. Gute Konzepte für Patientenschulungen verbinden verschiedene Methoden zur Erreichung von Wissenserwerb, Training von individuellen Fertigkeiten, Motivation zu gesundheitsgerechtem Lebensstil, Krankheitsbewältigung und Training krankheitsspezifischer sozialer Kompetenz. Zu den wichtigsten Zielen der präventiven Edukation zählen die dauerhafte Motivation zur regelmäßigen körperlichen Aktivität, die Stärkung der Eigeninitiative der Patienten und der Abbau von Ängsten (Fear-Avoidance-Beliefs).
8.3 Maßnahmen am Arbeitsplatz
Empfehlungen/Statements |
Empfehlungsgrad |
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Maßnahmen am Arbeitsplatz (ergonomische Gestaltung, Verhaltensprävention, Förderung der Arbeitsplatzzufriedenheit) sollten zur Prävention von Kreuzschmerzen eingesetzt werden. Literatur 24506, 24645, 24601, 24588 |
Der primär-präventive Einsatz verschiedener ergonomischer Stühle und Fahrzeugsitze als auch der Einsatz mechanischer Hilfsmittel hatten keinen Einfluss auf die Inzidenz von Kreuzschmerzen verglichen mit Standardmöbeln bzw. keinen Hilfsmitteln 24506, 24645. Auch Maßnahmen der Verhaltensprävention (siehe Glossar) wie das theoretische und praktische Training von Handling- und Hebetechniken erbrachte keine Effekte bezüglich der Prävention von Kreuzschmerzen 24645, 24601. Zudem wurden die während der Ausbildung erlernten Prinzipien nicht konsequent in der Arbeitsumgebung umgesetzt 24601. Im Rahmen der Tertiärprävention führten physikalisch-ergonomische Interventionen nicht zu einer Reduktion der Prävalenz von Kreuzschmerzen (RR 1,03 (95% KI 0,86; 1,22)) 24588. Die betrachteten Studien wiesen eine starke Heterogenität auf und die Beobachtungszeiträume waren zum Teil sehr kurz.
Zu den Maßnahmen am Arbeitsplatz gehören auch Maßnahmen zur Förderung der Arbeitsplatzzufriedenheit (z. B. Anerkennung, Pausenregelungen, Team Building etc.), Übersichtsarbeiten zu diesem Thema konnten jedoch nicht gefunden werden. Trotz der widersprüchlichen Evidenzlage sprechen sich die Autoren der Leitlinie für den Einsatz präventiver Maßnahmen im Sinne des Arbeitsschutzes aus. Ziel ist es, die Aufmerksamkeit der Arbeitnehmer für ein rückenschonendes Verhalten zu schärfen bzw. bei aufgetretenen Kreuzschmerzen frühzeitig zu intervenieren.
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NVL Nicht-spezifischer Kreuzschmerz, 2. Auflage – Empfehlungsübersicht
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Kreuzschmerz – Bedeutung von seelischen Belastungen
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Kreuzschmerz – Multimodale Schmerz-Behandlung
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Langfassung, 2. Auflage, Konsultationsentwurf
ersetzt durch 2. Auflage, Version 1 im März 2017
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Langfassung, 1. Auflage, Version 5
ersetzt durch 2. Auflage, Version 1 im März 2017
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Langfassung, 1. Auflage, Version 4
ersetzt durch Version 5. Begründung: Inhaltliche Prüfung durch das Expertengremium und Verlängerung der Gültigkeit bis zum 31.12.2016, redaktionelle Anpassung der Pfeilrichtung für Empfehlung 3-5
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Langfassung, 1. Auflage, Version 1.2
ersetzt durch Version 4, August 2013. Begründung: Änderungen aufgrund der ruhenden Zulassung von tetrazepamhaltigen Arzneimitteln, grundsätzliche Änderung der vorgegebenen Gültigkeit aller NVL von vier auf fünf Jahre, Einführung neuer Versionsnummerierung, Ergänzung der DOI, redaktionelle Änderungen
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Langfassung, 1. Auflage, Version 1.1
durch Version 1.2, August 2011. Begründung: Auf Seite 96 wurde im Kapitel H 6.1.4 „Andere Analgetika“ im Absatz zu Flupirtin die Angabe zur Häufigkeit der täglichen Einnahme in der zitierten Studie ergänzt.
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Langfassung, 1. Auflage, Version 1.0
ersetzt durch Version 1.1, Juni 2011. Begründung: Symboländerung bei Negativempfehlungen, Korrektur von Literaturbelegen im Abschnitt H 6.4, redaktionelle Änderungen
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Langfassung, 1. Auflage, Version 0.2
ersetzt durch Version 1.0, November 2010. Begründung: Veröffentlichung der Finalfassung
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Langfassung, 1. Auflage, Konsultationsentwurf, Version 1.0
ersetzt durch Version 0.2, Juni 2010. Begründung: Ende der Konsultationsphase am 16. Juni 2010
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Kurzfassung, 1. Auflage, Version 5
Gültigkeit abgelaufen im März 2017. Ersetzt durch 2. Auflage, Version 1 im Mai 2017
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Kurzfassung, 1. Auflage, Version 5 - englisch
abgelaufen im März 2017. Ersetzt durch 2. Auflage, Version 1 im Mai 2017
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Kurzfassung, 1. Auflage, Version 4
ersetzt durch Version 5. Begründung: Inhaltliche Prüfung durch das Expertengremium und Verlängerung der Gültigkeit bis zum 31.12.2016, redaktionelle Anpassung der Pfeilrichtung für Empfehlung 3-5
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Kurzfassung, 1. Auflage, Version 4 - englisch
ersetzt durch Version 5. Begründung: Inhaltliche Prüfung durch das Expertengremium und Verlängerung der Gültigkeit bis zum 31.12.2016, redaktionelle Anpassung der Pfeilrichtung für Empfehlung 3-5
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Kurzfassung, 1. Auflage, Version 1.2
ersetzt durch Version 4, August 2013. Begründung: Änderungen aufgrund der ruhenden Zulassung von tetrazepamhaltigen Arzneimitteln, grundsätzliche Änderung der vorgegebenen Gültigkeit aller NVL von vier auf fünf Jahre, Einführung neuer Versionsnummerierung, Ergänzung der DOI, redaktionelle Änderungen
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Kurzfassung, 1. Auflage, Version 1.2 - englisch
ersetzt durch Version 4, August 2013. Begründung: Änderungen aufgrund der ruhenden Zulassung von tetrazepamhaltigen Arzneimitteln, grundsätzliche Änderung der vorgegebenen Gültigkeit aller NVL von vier auf fünf Jahre, Einführung neuer Versionsnummerierung, Ergänzung der DOI, redaktionelle Änderungen
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Kurzfassung, 1. Auflage, Version 1.1
ersetzt durch Version 1.2, August 2011. Begründung: Keine Änderungen, Anpassung der Versionsnummer an Langfassung
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Kurzfassung, 1. Auflage, Version 1.0
ersetzt durch Version 1.1, Juni 2011. Begründung: Symboländerung bei Negativempfehlungen, redaktionelle Änderungen
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Leitlinien-Report, 1. Auflage, Version 3
ersetzt durch 2. Auflage, Version 1 im März 2017
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Leitlinien-Report, 1. Auflage, Version 1.1
ersetzt durch Version 3, Februar 2015. Begründung: Grundsätzliche Änderung der vorgegebenen Gültigkeit aller NVL von vier auf fünf Jahre, Einführung neuer Versionsnummerierung, Ergänzung der DOI sowie redaktionelle Änderungen
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Leitlinien-Report, 1. Auflage, Version 1.0
ersetzt durch Version 1.1, Juni 2011. Begründung: Symboländerung bei Negativempfehlungen, redaktionelle Änderungen
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Evidenztabellen, 1. Auflage, Version 1
Gültigkeit abgelaufen im März 2017. Begründung: Veröffentlichung des Leitlinienreports, 2. Auflage
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PatientenLeitlinie, 2. Auflage, Konsultationsfassung
ersetzt durch 2. Auflage, Version 1, November 2017. Begründung: Veröffentlichung der Finalfassung
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PatientenLeitlinie, 1. Auflage, Version 2
ersetzt durch 2. Auflage, Konsultationsfassung. Begründung: Gültigkeit abgelaufen
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PatientenLeitlinie, 1. Auflage, Version 1
ersetzt durch Version 2, August 2013. Begründung: Änderungen aufgrund der ruhenden Zulassung von tetrazepamhaltigen Arzneimitteln, grundsätzliche Änderung der vorgegebenen Gültigkeit aller NVL von vier auf fünf Jahre, Einführung neuer Versionsnummerierung, Ergänzung der DOI, redaktionelle Änderungen
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PatientenLeitlinie, 1. Auflage, Konsultationsentwurf
Finalfassung in Bearbeitung. Begründung: Ende der Konsultationsphase am 17. Oktober 2011
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PatientenLeitlinien-Report, 1. Auflage, Version 2
Gültigkeit abgelaufen
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PatientenLeitlinien-Report, 1. Auflage, Version 1
ersetzt durch Version 2, Februar 2015. Begründung: Grundsätzliche Änderung der vorgegebenen Gültigkeit aller NVL von vier auf fünf Jahre sowie redaktionelle Änderungen
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