Methodik
I Einführung
Im Rahmen des Programms für Nationale VersorgungsLeitlinien (NVL) von Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) haben die zuständigen Fachgesellschaften und Organisationen inhaltliche Eckpunkte für die 2. Auflage der NVL Nicht-spezifischer Kreuzschmerz konsentiert. Dabei waren auch Patientenvertreter beteiligt. Bei der Formulierung der Schlüsselfragen, Eckpunkte und Empfehlungen zur Versorgung von Menschen mit nicht-spezifischen Kreuzschmerzen orientierten sich die Experten an den Ausführungen der ersten Auflage der NVL 24740.
Ziele des NVL-Programms sind insbesondere:
- Empfehlungen zu versorgungsbereichsübergreifenden Vorgehensweisen entsprechend dem besten Stand der medizinischen Erkenntnisse unter Berücksichtigung der Kriterien der Evidenzbasierten Medizin zu erarbeiten und formal zu konsentieren;
- Empfehlungen hinsichtlich der Abstimmung und Koordination der an der Versorgung beteiligten Fachdisziplinen und weiterer Fachberufe im Gesundheitswesen in den verschiedenen Versorgungsbereichen zu geben;
- durch Einbeziehung aller an der Versorgung beteiligten Disziplinen, Organisationen und Patienten eine effektive Verbreitung und Umsetzung der Empfehlungen zu ermöglichen;
- die NVL-Empfehlungen in der ärztlichen Aus-, Fort- und Weiterbildung und in Qualitätsmanagementsystemen sowie bei Verträgen zur integrierten Versorgung oder strukturierten Behandlungsprogrammen zu berücksichtigen;
- eine gemeinsame Entscheidungsfindung zwischen Arzt und Patient durch qualitativ hochwertige Patienteninformationen und Entscheidungshilfen zu unterstützen.
Bei einer NVL handelt es sich – ebenso wie bei jeder anderen medizinischen Leitlinie – explizit nicht um eine Richtlinie im Sinne einer Regelung des Handelns oder Unterlassens, die von einer rechtlich legitimierten Institution konsentiert, schriftlich fixiert und veröffentlicht wurde, für den Rechtsraum dieser Institution verbindlich ist und deren Nichtbeachtung definierte Sanktionen nach sich zieht 1357, 775. Die Entscheidung darüber, ob einer bestimmten Empfehlung gefolgt werden soll, muss vom Arzt unter Berücksichtigung der beim individuellen Patienten vorliegenden Gegebenheiten und der verfügbaren Ressourcen getroffen werden.
Die Erarbeitung der NVL erfolgt unter wesentlicher Berücksichtigung der Konzepte des Internationalen Leitliniennetzwerks G-I-N 21761, der Leitlinienempfehlungen des Europarats 1357, der Beurteilungskriterien für Leitlinien von BÄK und KBV 775, des Deutschen Leitlinien-Bewertungsinstruments DELBI von AWMF und ÄZQ 17086 sowie des AWMF-Regelwerks Leitlinien 22903.
Die grundlegende methodische Vorgehensweise ist im NVL-Methodenreport 17304, die spezifische methodische Vorgehensweise im Leitlinienreport der 2. Auflage der NVL Nicht-spezifischer Kreuzschmerz 26251 beschrieben. Der Entwicklungsprozess für die 2. Auflage der NVL Nicht-spezifischer Kreuzschmerz wurde durch das ÄZQ zwischen März 2015 und Februar 2017 organisiert.
II Zielsetzung und Anwendungsbereich
Zielsetzung und Fragestellung
Die hohe Prävalenz nicht-spezifischer Kreuzschmerzen sowie eine große Variationsbreite in der Versorgungsqualität (Über-/Unter-/Fehlversorgung) verlangen verstärkte Bemühungen um die Optimierung der Versorgung von Patienten mit nicht-spezifischen Kreuzschmerzen. Hierzu gehören verlässliche Definitionen des Notwendigen und Angemessenen in Diagnostik, Therapie und Rehabilitation, basierend auf dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis (beste verfügbare Evidenz) und der Praxis.
Auf diesem Weg sollen die Qualität der Versorgung verbessert und die Stellung des Patienten gestärkt werden. Zudem kann die Berücksichtigung der Empfehlungen zu einer Effizienzsteigerung und damit zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen beitragen 1357. Konkret erhoffen sich die Autoren und Herausgeber der NVL die breite Berücksichtigung der Empfehlungen zu folgenden Punkten:
- Die Optimierung der diagnostischen Abläufe und des Erkennens von "red flags", um potentiell gefährliche Erkrankungssituationen zu erkennen und eine angemessene Abklärung und Behandlung einzuleiten.
- Eine Reduktion nicht indizierter diagnostischer Maßnahmen sowie von Maßnahmen ohne therapeutische Konsequenz.
- Die Optimierung der Erfassung psychosozialer und arbeitsplatzbezogener Risikofaktoren für eine Chronifizierung der Kreuzschmerzen bereits in der Initialphase der Erkrankung und eine stärkere Berücksichtigung des psychosozialen Managements.
- Die Förderung eines besseren biopsychosozialen Krankheitsverständnisses nicht-spezifischer Kreuzschmerzen bei Patienten und allen an der Behandlung beteiligten Berufsgruppen sowie eine stärkere Therapietreue und Mitgestaltung der Therapie durch die Patienten durch eine adäquate Aufklärung und Beratung.
- Die Entwicklung einer beschwerdeorientierten und individuellen Therapie, die auf Schmerzkontrolle und möglichst rasche funktionelle Wiederherstellung ausgerichtet ist.
- Die Verhinderung der Anwendung von Therapien ohne belegten Nutzen.
- Die Optimierung der Informationsvermittlung zum Nutzen körperlichen Trainings für die Prävention und Behandlung nicht-spezifischer Kreuzschmerzen und darüber die Verbesserung der Annahme von Angeboten zur körperlichen Aktivität durch die Betroffenen.
- Die rechtzeitige und indizierte Veranlassung einer multimodalen Behandlung, um die Teilhabe am sozialen und Erwerbsleben zu fördern und somit Chronifizierung, Arbeitsunfähigkeit und Frühberentung zu verhindern.
Dabei nimmt die Leitlinie unter anderem zu folgenden Fragen Stellung:
- Wie ist die Abfolge diagnostischer und therapeutischer Schritte?
- Wie erfolgt die Erhebung psychosozialer Risikofaktoren für eine Chronifizierung?
- In welchen Situationen ist eine weiterführende Diagnostik (z. B. Bildgebung, Laboruntersuchung) empfehlenswert?
- Welche nicht-medikamentösen und medikamentösen Therapien sollen angewendet werden?
- Wann ist eine multimodale Schmerztherapie und wann eine Rehabilitationsmaßnahme indiziert?
- Wie sollte die Betreuung von Patienten mit nicht-spezifischen Kreuzschmerzen im deutschen Gesundheitswesen koordiniert werden?
Anwendungsbereich und Adressaten
Die Empfehlungen der NVL richten sich an
- alle Ärztinnen und Ärzte, die in den von der NVL angesprochenen Versorgungsbereichen tätig sind (Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Arbeitsmedizin, Innere Medizin, Neurochirurgie, Neurologie, Neurorehabilitation, Physikalische Medizin und Rehabilitation, Rheumatologie, Radiologie, Schmerztherapie, Orthopädie, Unfallchirurgie);
- die nicht-ärztlichen Fachberufe, die in den von einer NVL angesprochenen Versorgungsbereichen als Kooperationspartner der Ärzteschaft tätig sind (Ergotherapie, Physiotherapie, Psychotherapie);
- betroffene Patienten und ihr persönliches Umfeld (z. B. Eltern, Partner, Kinder) unter Nutzung von speziellen Patientenleitlinien und Patienteninformationen.
Die NVL richtet sich weiterhin an
- die Vertragsverantwortlichen von Strukturierten Behandlungsprogrammen und Integrierten Versorgungsverträgen;
- die medizinischen wissenschaftlichen Fachgesellschaften und andere Herausgeber von Leitlinien, deren Leitlinien die Grundlage für die NVL bilden können;
- die Kostenträger im Gesundheitssystem;
- die Öffentlichkeit zur Information über gute medizinische Vorgehensweise.
III Quellen, Evidenz- und Empfehlungsgrade
Die erste Auflage der NVL Kreuzschmerz basierte auf einer Leitliniensynopse internationaler Leitlinien und punktuell ergänzenden systematischen Literaturrecherchen. Aufgrund mangelnder Aktualität von möglichen Quellleitlinien, wurde in der zweiten Auflage auf eine Leitliniensynopse verzichtet und die NVL auf Basis einer systematischen Recherche nach aggregierter Evidenz aktualisiert. Im Falle fehlender systematischer Übersichtsarbeiten wurde punktuell ergänzend nach Primärliteratur recherchiert. Die Einordnung der Quellen erfolgte anhand der Evidenzgraduierung (LoE) des Oxford Centre for Evidence-Based Medicine 25864. Die systematischen Übersichtsarbeiten wurden methodisch mit dem AMSTAR-Tool 25832 bewertet, wobei nur systematische Übersichtsarbeiten mit einem AMSTAR-Score von 6 in die Synthese einbezogen wurden. In Bezug auf die einzelne Empfehlung wurden die Quellen nach ihrer inhaltlichen Aussagekraft (Datenqualität) in Anlehnung an GRADE (Grading of Recommendations, Assessment, Development and Evaluation) bewertet 21196. Genauere Informationen zur Recherchestrategie, Screening und methodischer Bewertung der Quellen sind im Leitlinienreport detailliert aufgeführt 26251.
Das in Tabelle 1 dargestellte Grundprinzip fand bei der Graduierung der Empfehlungen Beachtung. Zur besseren Unterscheidung zwischen Negativ- und Positivempfehlungen werden die Pfeilsymbole der Empfehlungen in entsprechenden Spalten "positiv" oder "negativ" positioniert.
Tabelle 1: Einstufung von Leitlinien-Empfehlungen in Empfehlungsgrade (Grades of Recommendation) 17304
Empfehlungsgrad |
Beschreibung |
Formulierung |
Symbol |
---|---|---|---|
A |
Starke Empfehlung |
soll (nicht) |
() |
B |
Empfehlung |
sollte (nicht) |
() |
0 |
Offen |
"kann" |
Die in der NVL verwendete Graduierung der Empfehlungen orientiert sich, wie im Methodenreport zum Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien beschrieben 17304, an der Vorgehensweise nach GRADE (Grading of Recommendations, Assessment, Development and Evaluation) 803, 12490. Die Vergabe der Empfehlungsgrade berücksichtigt dabei neben der zugrunde liegenden Evidenz und der Evidenzqualität z. B. ethische Verpflichtungen, klinische Relevanz der Effektivitätsmaße der Studien, Anwendbarkeit der Studienergebnisse auf die Patientenzielgruppe, Patientenpräferenzen und die Umsetzbarkeit im ärztlichen Alltag 1357.
Die NVL-Methodik sieht die Vergabe von Empfehlungsgraden durch die Autoren der Leitlinie im Rahmen eines formalen Konsensusverfahrens vor. Auf Grund dieser Konsensusaspekte kann es zu einem begründeten Auf- oder Abwerten des Empfehlungsgrades gegenüber der Evidenzklasse kommen. Häufig mussten Empfehlungen aufgrund unzureichender und/oder widersprüchlicher Evidenzlage unter Nutzen-Schaden-Abwägungen abgewertet werden. Die Gründe sind im Hintergrundtext bei der jeweiligen Empfehlung dargelegt. Auch Expertenmeinungen wurden im formalisierten Konsensverfahren gemeinsam formuliert und abgestimmt. Im Besonderen haben sich die Leitlinienautoren darauf geeinigt, bei fehlendem oder nur sehr geringem Nutzennachweis starke Negativ-Empfehlungen von Interventionen auszusprechen, auch wenn kein direkter Schaden durch die Intervention belegt ist.
IV Formales Konsensusverfahren
Bei der Erstellung der 2. Auflage der NVL wurden mehrteilige Nominale Gruppenprozesse 1624, 1622, 1623 unter Moderation der AWMF und des ÄZQ sowie formale Abstimmungsprozesse mittels schriftlicher Delphi-Verfahren durchgeführt. An diesen Prozessen nahmen die benannten Vertreter aller an der Erstellung beteiligten Fachgesellschaften und Organisationen teil. Die konkreten Details zu den jeweiligen formalen Abstimmungen finden sich im Leitlinienreport 26251.
V Umgang mit Interessenkonflikten
Alle Autoren der NVL haben etwaige Interessenkonflikte am Anfang des Leitlinienprozesses schriftlich offengelegt (siehe Leitlinienreport 26251). Potentielle Interessenkonflikte wurden im Rahmen der Diskussion der Leitliniengruppe offen thematisiert. Ausschlüsse wurden als nicht erforderlich angesehen, Leitlinienautoren mit einem Interessenkonflikt haben sich bei der jeweiligen Abstimmung enthalten.
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NVL Nicht-spezifischer Kreuzschmerz, 2. Auflage – Empfehlungsübersicht
Alle Empfehlungen im Überblick.
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Kreuzschmerz – Bedeutung von seelischen Belastungen
Sie werden weitergeleitet auf unsere Seite Patienten-Information.de
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Kreuzschmerz – Brauche ich ein Röntgen, CT oder MRT?
Sie werden weitergeleitet auf unsere Seite Patienten-Information.de
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Kreuzschmerz – Warum Bewegung?
Sie werden weitergeleitet auf unsere Seite Patienten-Information.de
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Kreuzschmerz – Multimodale Schmerz-Behandlung
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Patientenleitlinie Kreuzschmerz
Sie werden weitergeleitet auf unsere Seite Patienten-Information.de
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Akute Kreuzschmerzen
Sie werden weitergeleitet auf unsere Seite Patienten-Information.de
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Chronische Kreuzschmerzen
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Bitte beachten Sie, dass nur die unter www.leitlinien.de enthaltenen Dokumente des Programms für Nationale VersorgungsLeitlinien durch die Träger des NVL-Programms autorisiert und damit gültig sind. Bei NVL-Dokumenten, die Sie von anderen Webseiten beziehen, übernehmen wir keine Verantwortung für deren Gültigkeit.
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Langfassung
PDF zum Download
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Kurzfassung
PDF zum Download
Das Archiv enthält abgelaufene, zurückgezogene Dokumente zur Nationalen Versorgungsleitlinie Nicht-spezifischer Kreuzschmerz.
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Langfassung, 2. Auflage, Konsultationsentwurf
ersetzt durch 2. Auflage, Version 1 im März 2017
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Langfassung, 1. Auflage, Version 5
ersetzt durch 2. Auflage, Version 1 im März 2017
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Langfassung, 1. Auflage, Version 4
ersetzt durch Version 5. Begründung: Inhaltliche Prüfung durch das Expertengremium und Verlängerung der Gültigkeit bis zum 31.12.2016, redaktionelle Anpassung der Pfeilrichtung für Empfehlung 3-5
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Langfassung, 1. Auflage, Version 1.2
ersetzt durch Version 4, August 2013. Begründung: Änderungen aufgrund der ruhenden Zulassung von tetrazepamhaltigen Arzneimitteln, grundsätzliche Änderung der vorgegebenen Gültigkeit aller NVL von vier auf fünf Jahre, Einführung neuer Versionsnummerierung, Ergänzung der DOI, redaktionelle Änderungen
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Langfassung, 1. Auflage, Version 1.1
durch Version 1.2, August 2011. Begründung: Auf Seite 96 wurde im Kapitel H 6.1.4 „Andere Analgetika“ im Absatz zu Flupirtin die Angabe zur Häufigkeit der täglichen Einnahme in der zitierten Studie ergänzt.
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Langfassung, 1. Auflage, Version 1.0
ersetzt durch Version 1.1, Juni 2011. Begründung: Symboländerung bei Negativempfehlungen, Korrektur von Literaturbelegen im Abschnitt H 6.4, redaktionelle Änderungen
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Langfassung, 1. Auflage, Version 0.2
ersetzt durch Version 1.0, November 2010. Begründung: Veröffentlichung der Finalfassung
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Langfassung, 1. Auflage, Konsultationsentwurf, Version 1.0
ersetzt durch Version 0.2, Juni 2010. Begründung: Ende der Konsultationsphase am 16. Juni 2010
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Kurzfassung, 1. Auflage, Version 5
Gültigkeit abgelaufen im März 2017. Ersetzt durch 2. Auflage, Version 1 im Mai 2017
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Kurzfassung, 1. Auflage, Version 5 - englisch
abgelaufen im März 2017. Ersetzt durch 2. Auflage, Version 1 im Mai 2017
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Kurzfassung, 1. Auflage, Version 4
ersetzt durch Version 5. Begründung: Inhaltliche Prüfung durch das Expertengremium und Verlängerung der Gültigkeit bis zum 31.12.2016, redaktionelle Anpassung der Pfeilrichtung für Empfehlung 3-5
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Kurzfassung, 1. Auflage, Version 4 - englisch
ersetzt durch Version 5. Begründung: Inhaltliche Prüfung durch das Expertengremium und Verlängerung der Gültigkeit bis zum 31.12.2016, redaktionelle Anpassung der Pfeilrichtung für Empfehlung 3-5
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Kurzfassung, 1. Auflage, Version 1.2
ersetzt durch Version 4, August 2013. Begründung: Änderungen aufgrund der ruhenden Zulassung von tetrazepamhaltigen Arzneimitteln, grundsätzliche Änderung der vorgegebenen Gültigkeit aller NVL von vier auf fünf Jahre, Einführung neuer Versionsnummerierung, Ergänzung der DOI, redaktionelle Änderungen
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Kurzfassung, 1. Auflage, Version 1.2 - englisch
ersetzt durch Version 4, August 2013. Begründung: Änderungen aufgrund der ruhenden Zulassung von tetrazepamhaltigen Arzneimitteln, grundsätzliche Änderung der vorgegebenen Gültigkeit aller NVL von vier auf fünf Jahre, Einführung neuer Versionsnummerierung, Ergänzung der DOI, redaktionelle Änderungen
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Kurzfassung, 1. Auflage, Version 1.1
ersetzt durch Version 1.2, August 2011. Begründung: Keine Änderungen, Anpassung der Versionsnummer an Langfassung
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Kurzfassung, 1. Auflage, Version 1.0
ersetzt durch Version 1.1, Juni 2011. Begründung: Symboländerung bei Negativempfehlungen, redaktionelle Änderungen
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Leitlinien-Report, 1. Auflage, Version 3
ersetzt durch 2. Auflage, Version 1 im März 2017
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Leitlinien-Report, 1. Auflage, Version 1.1
ersetzt durch Version 3, Februar 2015. Begründung: Grundsätzliche Änderung der vorgegebenen Gültigkeit aller NVL von vier auf fünf Jahre, Einführung neuer Versionsnummerierung, Ergänzung der DOI sowie redaktionelle Änderungen
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Leitlinien-Report, 1. Auflage, Version 1.0
ersetzt durch Version 1.1, Juni 2011. Begründung: Symboländerung bei Negativempfehlungen, redaktionelle Änderungen
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Evidenztabellen, 1. Auflage, Version 1
Gültigkeit abgelaufen im März 2017. Begründung: Veröffentlichung des Leitlinienreports, 2. Auflage
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PatientenLeitlinie, 2. Auflage, Konsultationsfassung
ersetzt durch 2. Auflage, Version 1, November 2017. Begründung: Veröffentlichung der Finalfassung
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PatientenLeitlinie, 1. Auflage, Version 2
ersetzt durch 2. Auflage, Konsultationsfassung. Begründung: Gültigkeit abgelaufen
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PatientenLeitlinie, 1. Auflage, Version 1
ersetzt durch Version 2, August 2013. Begründung: Änderungen aufgrund der ruhenden Zulassung von tetrazepamhaltigen Arzneimitteln, grundsätzliche Änderung der vorgegebenen Gültigkeit aller NVL von vier auf fünf Jahre, Einführung neuer Versionsnummerierung, Ergänzung der DOI, redaktionelle Änderungen
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PatientenLeitlinie, 1. Auflage, Konsultationsentwurf
Finalfassung in Bearbeitung. Begründung: Ende der Konsultationsphase am 17. Oktober 2011
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PatientenLeitlinien-Report, 1. Auflage, Version 2
Gültigkeit abgelaufen
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PatientenLeitlinien-Report, 1. Auflage, Version 1
ersetzt durch Version 2, Februar 2015. Begründung: Grundsätzliche Änderung der vorgegebenen Gültigkeit aller NVL von vier auf fünf Jahre sowie redaktionelle Änderungen
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