13 Versorgungskoordination
13.1 Ambulante Versorgungskoordination
Empfehlungen/Statements |
Empfehlungsgrad |
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Die Langzeitbetreuung des Patienten und deren Dokumentation im Rahmen eines strukturierten Behandlungsprogramms sollten durch den Hausarzt oder den Kinder- und Jugendarzt erfolgen. |
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Wenn medizinische Gründe es erfordern, sollen die Langzeitbetreuung des Patienten und deren Dokumentation im Rahmen eines strukturierten Behandlungsprogramms durch einen Pneumologen bzw. pädiatrischen Pneumologen erfolgen. Die Gründe sind:
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Befinden sich Patienten in kontinuierlicher Betreuung des Pneumologen bzw. pädiatrischen Pneumologen, sollte dieser bei einer Stabilisierung des Zustandes prüfen, ob eine Weiterbehandlung durch den Hausarzt oder Kinder- und Jugendarzt möglich ist. |
Die Empfehlungen beruhen auf einem Expertenkonsens. In der systematischen Recherche wurde ein Cochrane-Review identifiziert, der die Effektivität von Disease-Management-Programmen bei Erwachsenen mit Asthma evaluiert 25178. In der Übersichtsarbeit ergaben sich Hinweise, dass durch Disease-Management-Programme die Lebensqualität tendenziell gebessert wird. Die narrative Synthese der Primärstudien für die Endpunkte Aufsuchen einer Notaufnahme, Hospitalisierung sowie Exazerbationen berichtete inkonklusive Ergebnisse 25178. Aufgrund der starken Heterogenität der untersuchten Interventionen und der internationalen Versorgungskontexte wird die Datenqualität als niedrig eingeschätzt. Da die systematische Übersichtsarbeit sich nicht dazu äußert, von welchen Facharztgruppen die Interventionen durchgeführt werden sollen, wird sie nicht für die Formulierung der Empfehlungen herangezogen.
Die Betreuung von Patienten mit Asthma erfordert eine sektor- und einrichtungsübergreifende Zusammenarbeit. Die Versorgungsintensität hängt dabei unter anderem vom Lebensalter, dem zeitlichen Verlauf der Erkrankung, dem Schulungs- und Rehabilitationsbedarf sowie dem Grad der Asthmakontrolle ab. Um die Koordination und Kommunikation zwischen den Versorgungsebenen bestmöglich zu gewährleisten, wird die Langzeitbetreuung und Dokumentation im Rahmen eines strukturierten Behandlungsprogrammes empfohlen.
Bei der Langzeitbetreuung, der Koordination und der Dokumentation der veranlassten und durchgeführten Maßnahmen spielen Pädiater und Hausärzte eine tragende Rolle. Nur wenn relevante medizinische Gründe es erfordern, wird eine Überweisung zu einem Pneumologen bzw. pädiatrischen Pneumologen empfohlen, damit dieser die Langzeitbehandlung im Rahmen eines strukturierten Behandlungsprogrammes, ggf. für einen begrenzten Zeitraum, weiterführt. Als Stabilisierung des Zustandes, der eine Rücküberweisung zum Hausarzt oder Pädiater ermöglicht, gilt aus Sicht der Leitliniengruppe ein kontrolliertes Asthma über einen Zeitraum von zwei bis drei Behandlungsquartalen.
Der Qualitätssicherungsbericht 2015 über die Disease-Management-Programme in Nordrhein 26919 zeigte, dass lediglich 25% (n = 105 720) der dort an Asthma erkrankten Menschen in einem DMP-Programm eingeschrieben waren. Von den erwachsenen Patienten wurden 82,7% hausärztlich und 17,3% durch einen pneumologisch qualifizierten Facharzt betreut. Kinder und Jugendliche wurden zu 88,6% pädiatrisch und zu 11,4% nicht pädiatrisch betreut, wobei keine Unterscheidung zwischen Pädiatern und pädiatrischen Pneumologen erfolgte. 26919
13.2 Ambulante Überweisungsindikationen
In der systematischen Recherche wurden keine hochwertigen systematischen Übersichtsarbeiten identifiziert, die die Kriterien für eine Überweisung von Patienten mit Asthma zu einem Pneumologen definieren. Die Empfehlungen beruhen daher auf einem Expertenkonsens.
Empfehlungen/Statements |
Empfehlungsgrad |
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In folgenden Situationen soll die Indikation zur Überweisung zu einem Pneumologen bzw. pädiatrischen Pneumologen geprüft werden:
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Ziel der Überweisung ist es nicht primär, die Langzeitbehandlung zu übergeben, sondern den bisherigen Krankheitsverlauf zu beurteilen und die Behandlung gegebenenfalls anpassen zu lassen. Die Besonderheiten der Betreuung von Patientinnen mit Asthma in der Schwangerschaft und von Patienten mit Verdacht auf ein Asthma mit Arbeitsplatzbezug ist in den Kapiteln 9 Asthma in der Schwangerschaft und 10 Asthma mit Arbeitsplatzbezug dargestellt.
Von den in Empfehlung 13-4 genannten potentiellen Überweisungskriterien sind jene abzugrenzen, die sich im Rahmen der medikamentösen Therapie ergeben (siehe Kapitel 4 Medikamentöse Therapie). Eine Übersicht über alle Überweisungsempfehlungen gibt die nachfolgende Tabelle 15.
Tabelle 15: Überweisungsindikationen
Überweisung indiziert |
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Indikation |
Facharzt |
Empfehlungsgrad |
Kinder und Jugendliche, deren Asthma eine Behandlung der Stufe 4 erfordert. (Empfehlung 4-31) |
Pädiatrischer Pneumologe |
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Kinder und Jugendliche, deren Asthma eine Behandlung der Stufe 5 erfordert. (Empfehlung 4-42) |
Pädiatrischer Pneumologe |
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Die Indikationsstellung und Initiierung der Behandlung mit monoklonalen Antikörpern bei Erwachsenen. (Empfehlung 4-37) |
In der Versorgung von schwerem Asthma erfahrener Pneumologe |
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Die Indikationsstellung und Initiierung der Behandlung mit monoklonalen Antikörpern bei Kindern und Jugendlichen. (Empfehlung 4-50) |
In der Versorgung von schwerem Asthma erfahrener pädiatrischer Pneumologe |
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Kinder und Jugendliche vor dem Übergang in Stufe 5 zur erweiterten Diagnostik. (Empfehlung 4-43) |
Kinderpneumologisches Zentrum |
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Kinder und Jugendliche vor dem Übergang in Stufe 6 zur Durchführung der Differentialdiagnostik und Untersuchung auf Komorbiditäten bei schwierigem Asthma. (Empfehlung 4-47) |
Kinderpneumologisches Zentrum |
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Indikation zur Überweisung prüfen (Empfehlung 13-4) |
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Wenn Zweifel an der Diagnose bestehen. |
Pneumologe/pädiatrischer Pneumologe |
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Bei unzureichender Asthmakontrolle trotz intensivierter Behandlung. |
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Bei vorausgegangener Notfallbehandlung. |
Überweisungskriterien bei Komorbiditäten
Empfehlungen/Statements |
Empfehlungsgrad |
---|---|
Bestehen Zweifel an der Diagnose oder der Verdacht auf Begleiterkrankungen, die die Asthmakontrolle negativ beeinflussen, sollte die Indikation zur Überweisung zu einem spezialisierten Fachgebiet geprüft werden. |
Wird die Asthmakontrolle durch Komorbiditäten negativ beeinflusst, ist das Hinzuziehen von Fachgruppen, die auf diese Begleiterkrankungen spezialisiert sind, empfehlenswert. Relevante Komorbiditäten sind in der Empfehlung 2-1 aufgelistet. Fachgruppen, die bei Patienten mit Asthma häufiger relevant sind, sind Fachärzte für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Fachärzte für psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Fachärzte für Innere Medizin oder Allgemeinmedizin mit dem Zusatztitel Psychotherapie, psychologische Psychotherapeuten, Fachärzte für Innere Medizin mit dem Schwerpunkt Gastroenterologie und Physiotherapeuten mit dem Schwerpunkt Atemphysiotherapie.
13.3 Kooperation von Arzt und Apotheker
Empfehlungen/Statements |
Empfehlungsgrad |
---|---|
Patienten sollen von ihrem behandelnden Arzt oder einer geschulten Fachkraft und ggf. zusätzlich durch einen entsprechend qualifizierten Apotheker bei Erstverordnung bzw. ärztlich intendiertem Wechsel eines inhalativen Arzneimittels eine Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung und Inhalationstechnik erhalten. |
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Die korrekte Arzneimittelanwendung und Inhalationstechnik des Patienten sollen regelmäßig durch den Arzt oder eine geschulte Fachkraft und ggf. zusätzlich durch einen entsprechend qualifizierten Apotheker überprüft werden. |
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Der Arzt soll gemeinsam mit dem Patienten über das Inhalationssystem entscheiden. Um sicher zu gehen, dass der Patient das gewünschte System erhält, soll bei "Aut-idem" ein Kreuz gesetzt werden. |
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Wurde das "Aut-idem"-Kreuz nicht gesetzt und sieht der Rabattvertrag einen Wechsel des Inhalationssystems vor, soll der Apotheker pharmazeutische Bedenken im Sinne des Rahmenvertrages erwägen. |
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Bei einem ärztlich nicht intendierten Wechsel des Inhalationssystems soll der Apotheker den Patienten in die korrekte Arzneimittelanwendung und Inhalationstechnik einweisen. |
Die Empfehlungen basieren primär auf guter klinischer Praxis und Expertenwissen. Empfehlungen zur Anwendung von Inhalationssystemen und zur Instruktion finden sich im Kapitel 4.11 Inhalationssysteme.
Die Leitliniengruppe erachtet es als sinnvoll, dass Ärzte und entsprechend qualifizierte Apotheker bei der Auswahl der Inhalationssysteme und der Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung und Inhalationstechnik zusammenarbeiten. Auch die Überprüfung der korrekten Arzneimittelanwendung und Inhalationstechnik ist durch beide Berufsgruppen möglich. Die primäre Verantwortung der Einweisung in das Inhalationssystem obliegt dabei dem verordnenden Arzt, der ggf. zusätzlich durch einen entsprechend qualifizierten Apotheker in den Abläufen unterstützt wird.
In der systematischen Recherche wurde eine systematische Übersichtsarbeit identifiziert, die die Auswirkung pharmazeutischer Interventionen auf die Lebensqualität von Patienten mit Asthma untersuchte 26911. Während sich in einer Metaanalyse zweier RCTs keine signifikante Verbesserung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität durch pharmazeutische Interventionen ergab, zeigte sich in einer Controlled-Before-After-Studie aus den USA nach neun sowie nach 18 Monaten eine Verbesserung des AQLQ. Eine nicht-randomisierte Studie aus Deutschland lieferte Hinweise auf eine Verbesserung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität und der Symptome nach 12 Monaten. 26911
Besondere Bedeutung kommt der konstanten Verordnung ein- und desselben Inhalationssystems zu, sofern der Patient damit gut zurechtkommt. Der Austausch eines rabattbegünstigten Inhalationssystems mit vom Vorgängerpräparat abweichender Inhalationstechnik birgt aus der klinischen Erfahrung das Risiko, sowohl den Therapieerfolg als auch die Arzneimittelsicherheit zu gefährden und zu einer schlechteren Adhärenz zu führen. Um die konstante Versorgung und damit die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten, wird empfohlen, das "Aut-idem"-Feld auf dem Rezept anzukreuzen.
In dem Hintergrundtext der Empfehlungen 4-58 bis 4-61 ist die identifizierte Evidenz zur Wirksamkeit von Instruktionen und zu den Folgen eines Wechsels des Inhalationssystems ohne eine erneute Instruktion dargestellt.
Für Apotheken besteht zudem die Möglichkeit, von der Verpflichtung zur Abgabe rabattbegünstigter Arzneimittel abzusehen, wenn der Abgabe aus Sicht des Apothekers im konkreten Einzelfall pharmazeutische Bedenken entgegenstehen. Pharmazeutische Bedenken bestehen, wenn durch den Austausch des Inhalationssystems trotz zusätzlicher Beratung des Patienten der Therapieerfolg oder die Arzneimittelsicherheit gefährdet ist. Die Option empfiehlt die Leitliniengruppe, wenn das Ankreuzen des "Aut-idem"-Feldes von Ärzten nicht genutzt wurde.
Erfolgt trotz dieser Empfehlungen ein ärztlich nicht intendierter Wechsel des Inhalationssystems, so ist eine Instruktion des Patienten in das neu verordnete Inhalationssystem unabdingbar.
Zur Unterstützung der Aufklärung und Beratung der Patienten wurde das Patientenblatt "Asthma: Wechsel des Inhalier-Gerätes" (siehe Patientenblätter bzw. abrufbar unter www.asthma.versorgungsleitlinien.de) entwickelt.
Abbildung 10: Sicherstellung der korrekten Arzneimittelanwendung und Inhalationstechnik |
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13.4 Einweisung in ein Krankenhaus
In der systematischen Recherche wurden keine hochwertigen systematischen Übersichtsarbeiten identifiziert, die die Kriterien für eine Einweisung in ein Krankenhaus bei Patienten mit Asthma definieren. Die Empfehlungen beruhen daher auf klinischer Erfahrung und Expertenkonsens.
Wichtige Situationen, die eine Einweisung in ein Krankenhaus notwendig werden lassen, sind in Empfehlung 13-11 zusammengefasst. Dabei ist zu beachten, dass diese Auflistung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und im Einzelfall individuell entschieden werden muss, ob sich weitere Gründe für eine Einweisung in ein Krankenhaus ergeben.
Macht das Asthma eines erwachsenen Patienten einen Krankenhausaufenthalt notwendig, so empfehlen die Autoren noch während des Aufenthaltes die Indikation zu einer Anschlussheilbehandlung zu prüfen. Da Anschlussheilbehandlungen bei Kindern und Jugendlichen im SGB V, § 40 Abs. 6 zum Zeitpunkt der Aktualisierung der NVL Asthma zur 3. Auflage nicht vorgesehen sind 27112, empfehlen die Autoren, die Indikation für eine sich direkt an den Krankenhausaufenthalt anschließende Rehabilitationsmaßnahme zu prüfen. Wann Rehabilitationsmaßnahmen indiziert sein können, beschreibt die Empfehlung 11-1.
13.5 Patientenselbsthilfe
Empfehlungen/Statements |
Empfehlungsgrad |
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Der Arzt soll den Patienten auf die Möglichkeit der Unterstützung durch eine Patientenselbsthilfeorganisation hinweisen. |
Asthma stellt für viele Patienten eine lebensbegleitende chronische Erkrankung dar, die viele Fragen zur Krankheitsbewältigung aufwirft. Für einige Patienten kann hier der Kontakt mit anderen Betroffenen hilfreich sein. Als adäquate Ansprechpartner gelten die organisierten Patientenselbsthilfeverbände.
- Deutsche Patientenliga Atemwegserkrankungen e. V.: www.pat-liga.de
- Deutscher Allergie und Asthmabund e. V.: www.daab.de
- Deutsche Atemwegsliga e. V.: www.atemwegsliga.de
- Arbeitsgemeinschaft Lungensport in Deutschland e. V.: www.lungensport.org
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NVL Asthma, 4. Auflage – Kurzfassung
Bietet einen schnellen Überblick über Empfehlungen, Tabellen und Algorithmen.
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Dokumentationsbogen arbeitsplatzbezogene Anamnese
Praxishilfe
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Asthma – Haustier abgeben bei Tierallergie
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Asthma – Langzeitbehandlung mit Kortison-Spray
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Asthma – Unterschiede bei Inhalier-Geräten
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Asthma – Wechsel des Inhalier-Gerätes
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Asthma – Warum Rauchstopp hilft
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Asthma – Kinderwunsch, Schwangerschaft und Geburt
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Patientenleitlinie Asthma
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Asthma – wenn Atmen schwerfällt
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Langfassung, 3. Auflage, Version 1
ersetzt durch 4. Auflage am 7. September 2020
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Langfassung, 3. Auflage, Konsultation
Konsultationsphase beendet
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Langfassung, 2. Auflage, Version 5
Gültigkeit abgelaufen, NVL in Überprüfung
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Langfassung, 2. Auflage, Version 1.3
ersetzt durch Version 5.0 im August 2013. Begründung: Grundsätzliche Änderung der vorgegebenen Gültigkeit aller NVL von vier auf fünf Jahre, Einführung neuer Versionsnummerierung, Ergänzung der DOI sowie redaktionelle Änderungen
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Langfassung, 2. Auflage, Version 1.2
ersetzt durch Version 1.3 im Juli 2011. Begründung: Korrektur von Angaben in der Wirkstofftabelle (Kapitel 4) und redaktionelle Korrekturen
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Begleitdokument zur NVL Asthma, 2. Auflage, Version 1.2
ersetzt durch Version 1.3
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Langfassung, 2. Auflage, Version 1.1
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Langfassung, 2. Auflage, Version 1.0
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Langfassung, 2. Auflage, Konsultationsentwurf, Version 1.0
ersetzt durch Finalversion 1.0. Begründung: Ende der Konsultationsphase am 09. Mai 2009
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Langfassung, 1. Auflage, Version 1.5
ersetzt durch Version 1.0 der Konsultationsfassung zur 2. Auflage im Februar 2009. Begründung: Erscheinen der Konsultationsfassung zur 2. Auflage
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Langfassung, 1. Auflage, Version 1.4
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Langfassung, 1. Auflage, Version 1.3
ersetzt durch Version 1.4 im März 2007. Begründung: Redaktionelle Überarbeitung, Tabelle S. 9: Empfehlungsgrad von "0" in "C" geändert
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Langfassung, 1. Auflage, Version 1.2
ersetzt durch Version 1.3 im Februar 2006. Begründung: Redakt. Modifikation des Stufenschemas für Erwachsene zur besseren Verständlichkeit ohne inhaltliche Änderung
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Langfassung, 1. Auflage, Version 1.1
ersetzt durch Version 1.2 im Februar 2006. Begründung: Redakt. Modifikation des Stufenschemas für Erwachsene zur besseren Verständlichkeit ohne inhaltliche Änderung
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Langfassung, 1. Auflage, Version 1.0
ersetzt durch Version 1.1 im September 2005
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Kurzfassung, 2. Auflage, Version 5
Gültigkeit abgelaufen, NVL in Überprüfung
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Kurzfassung, 2. Auflage, Version 1.3
ersetzt durch Version 5.0, im August 2013. Begründung: Grundsätzliche Änderung der vorgegebenen Gültigkeit aller NVL von vier auf fünf Jahre, Einführung neuer Versionsnummerierung, Ergänzung der DOI sowie redaktionelle Änderungen
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Kurzfassung, 2. Auflage, Version 1.2
ersetzt durch Version 1.3 im Juli 2011. Begründung: Korrektur von Angaben in der Wirkstofftabelle (Kapitel 4) und redaktionelle Korrekturen
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Kurzfassung, 2. Auflage, Version 1.1
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Kurzfassung, 2. Auflage, Version 1.0
ersetzt durch Version 1.1 im März 2010. Begründung: Redaktionelle Änderungen im Impressum
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Kurzfassung, 2. Auflage, Konsultationsentwurf, Version 1.0
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Kurzfassung, 1. Auflage, Version 1.5
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Kurzfassung, 1. Auflage, Version 1.4
ersetzt durch Version 1.5 im April 2008. Begründung: Redaktionelle Überarbeitung, Empfehlungsgrad für "Empfehlung offen" von "C" in "0" geändert
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Kurzfassung, 1. Auflage, Version 1.3
ersetzt durch Version 1.4 im März 2007. Begründung: Redaktionelle Überarbeitung, Tabelle S.9: Empfehlungsgrad von "0" in "C" geändert
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Kurzfassung, 1. Auflage, Version 1.2
ersetzt durch Version 1.3 im Februar 2006. Begründung: Redakt. Modifikation des Stufenschemas für Erwachsene zur besseren Verständlichkeit ohne inhaltliche Änderung
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Kurzfassung, 1. Auflage, Version 1.1
ersetzt durch Version 1.2 im Februar 2006. Begründung: Redakt. Modifikation des Stufenschemas für Erwachsene zur besseren Verständlichkeit ohne inhaltliche Änderung
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Leitlinienreport zur Konsultationsfassung, 4. Auflage
ersetzt durch 4. Auflage, Version 1 am 7. September 2020
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Leitlinienreport, 3. Auflage, Version 1
ersetzt durch 4. Auflage am 7. September 2020
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Leitlinien-Report, 2. Auflage, Version 2
Gültigkeit abgelaufen, NVL in Überprüfung
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Leitlinien-Report, 2. Auflage, Version 1.0
ersetzt durch Version 2, im August 2013. Begründung: Grundsätzliche Änderung der vorgegebenen Gültigkeit aller NVL von vier auf fünf Jahre, Einführung neuer Versionsnummerierung, Ergänzung der DOI sowie redaktionelle Änderungen
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Leitlinien-Report, 1. Auflage, Version 1.3
ersetzt durch Version 1.0, 2. Aufl. im Februar 2009. Begründung: Fertigstellung der Konsultationsfassung der Langfassung zur 2. Auflage
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Leitlinien-Report, 1. Auflage, Version 1.2
ersetzt durch Version 1.3 im April 2008. Begründung: Redaktionelle Überarbeitung, Empfehlungsgrad für "Empfehlung offen" von "C" in "0" geändert
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PatientenLeitlinie, 3. Auflage, Konsultationsfassung
ersetzt durch 3. Auflage, Version 1 im Juni 2021.
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PatientenLeitlinie, 2. Auflage, Version 1.3
Ersetzt durch 3. Auflage, Version 1 im Juni 2021
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PatientenLeitlinie, 2. Auflage, Version 1.2
ersetzt durch Version 1.3 im Juli 2011. Begründung: Korrekturen im Rahmen der Erstellung der Version 1.3 der Langfassung
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PatientenLeitlinie, 2. Auflage, Version 1.1
ersetzt durch Version 1.2 im November 2010. Begründung: Inhaltliche und redaktionelle Änderungen
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PatientenLeitlinie, 2. Auflage, Version 1.0
ersetzt durch Version 1.1, im März 2010. Begründung: Redaktionelle Änderungen im Impressum
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PatientenLeitlinie, 2. Auflage, Konsultationsentwurf
Finalfassung in Bearbeitung. Begründung: Ende der Konsultationsphase am 07. August 2009
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PatientenLeitlinie, 1. Auflage, Version 1.3
ersetzt durch Version 1.0 der 2. Auflage im Mai 2009. Begründung: Veröffentlichung der Konsultationsfassung zur 2. Auflage
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PatientenLeitlinie, 1. Auflage, Version 1.2
ersetzt durch Version 1.3 im September 2008. Begründung: Erstellung einer barrierefreien Version des pdf-Dokumentes
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PatientenLeitlinie, 1. Auflage, Version 1.1
ersetzt durch Version 1.2 im Dezember 2007. Begründung: Verlängerung der Gültigkeitsdauer bis 2010
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PatientenLeitlinie - Methodenreport, 2. Auflage, Version 1.0
Ersetzt durch 3. Auflage, Version 1 im Juni 2021
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